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Windkraft-Exzesse verhindern

Als gute Demokraten müssen wir die verlorene Volksabstimmung zum Stromfresser-Gesetz akzeptieren. Es gilt jedoch, die schlimmsten Exzesse zu verhindern, was Widerstand gegen riesige Windkrafträder bedeutet.

Klimaschützer um den grünen Regierungsrat Martin Neukom wollen an zahlreichen Orten im windarmen Kanton Zürich riesige Windkrafträder errichten. Diese sollen eine Höhe von 235 Metern erreichen, also mehr als drei Mal so hoch wie der Uetliberg-Aussichtsturm, der 72 Meter misst. Die Auswirkungen auf die Landschaft wären offensichtlich. Auch würden viele Vögel und Fledermäuse nicht überleben. Zu jeder Anlage müsste eine Zufahrtsstrasse durch den Wald gebaut werden, jeder Betonsockel hätte ungefähr die Grösse eines Fussballplatzes, und Eisabfall und oszillierender Schattenwurf würden den Anwohnern ebenfalls schaden.

Einige Gemeinden wehren sich

In mehreren Zürcher Gemeinden wurden bereits Einzelinitiativen eingereicht, die die kommunale Bauordnung verbessern sollen. Eine entsprechende Initiative von Nationalrätin Therese Schläpfer war in Hagenbuch erfolgreich. Hombrechtikon und Stäfa folgten. Konkret wird ein Abstand von 700 Metern zwischen Windkraftanlagen von über 30 Metern Nabenhöhe (die Nabe ist der Mittelpunkt des Rotors) und bewohnten Gebäuden verlangt. Auch in Küsnacht hat jetzt Kantonsrätin und Nationalsratskandidatin Nina Fehr Düsel zusammen mit dem örtlichen Vorstand der SVP eine solche Initiative eingereicht. Übrigens hat das Bundesgericht kürzlich die Rechtmässigkeit derartiger kommunaler Bestimmungen bestätigt. Wichtig ist, dass diese Initiativen keineswegs Windenergie verbieten, sondern nur für sehr grosse Anlagen einen Mindestabstand von 700 Metern fordern. Kleine und mittlere Anlagen sind davon nicht betroffen. Sogar im windenergiebegeisterten Deutschland gelten fast überall grössere Mindestabstände, z.B. 1000 Meter im grössten Bundesland Nordrhein- Westfalen oder in Bayern sogar das Zehnfache der Höhe des Windrades.

Wer möchte sich anschliessen?

Auch andere Ortsverbände können solche Initiativen einreichen. Gemäss dem kantonalen Bürgerrechtsgesetz genügt in Gemeinden ohne Parlament eine einzige Unterschrift, um eine Einzelinitiative zur Anpassung der Bauordnung einzureichen. Diese führt zu einer Abstimmung in der Gemeinde. Ein Textvorschlag auf der Basis von Therese Schläpfers Initiative ist beim SVP-Kantonssekretariat erhältlich.

Vergleich Klima- mit Covid-Politik

In Bezug auf Covid befand die SVP sich bis Anfang letzten Jahres in einer ähnlichen Situation wie heute beim Klimaschutz. Wir hatten vor anderen erkannt, dass die Covid-Massnahmen teilweise notwendig, aber häufig übertrieben oder unwirksam waren. Schlagartig haben Anfang 2022 jedoch alle anderen Parteien in Bezug auf Covid unseren Standpunkt übernommen. Oder kennen Sie, lieber Leser, eine Partei, die auf ihren Versammlungen heute noch Impfnachweise verlangt? Masken? Mindestabstände? Dabei haben wir bis heute keine einzige Covid-Volksabstimmung gewonnen. Margaret Thatcher stellte einst fest, dass die grössten politischen Siege dann erreicht werden, wenn der politische Gegner den eigenen Willen übernimmt und verinnerlicht. Das ist bei Covid Anfang letzten Jahres so schlagartig gelungen, dass wir es vielleicht kaum bemerkt haben. Wir werden ja sehen, wie lange die Schweiz exzessiven Klimaschutz noch gutheisst, weil es angeblich Konsens unter Wissenschaftlern gäbe.

über den Autor
York-Peter Meyer
SVP (ZH)
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