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Wohnen verstaatlichen?

Wohnraum im Kanton Zürich ist knapp und teuer.

Nirgends steigen die Mieten stärker: Die linke Mietpreispolitik hat sich in Genf ebenso wenig bewährt wie anderswo. (Bild: Manoillon/Flickr.com)

Mit einem auf den ersten Blick wohlmeinenden Vorstoss verlangen die drei linken Parteien Grüne, SP und AL, unter Mithilfe der GLP, dass das «Recht auf Wohnen» als Grundrecht in die Kantonsverfassung aufgenommen werden solle. «Das Recht auf Wohnen ist gewährleistet. Jede Person hat Zugang zu angemessenem Wohnraum » soll neu in der Verfassung stehen.

Wohnraum ist knapp und teuer

Tönt doch noch gut. Wir wissen es alle: Wohnraum im Kanton Zürich ist knapp und teuer. Denn wir leben immer länger und der Kanton Zürich ist ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort, der viele Menschen anzieht. Die grosse Nachfrage nach Wohnraum hat die Preise in die Höhe getrieben. Trotzdem ist die Idee, Wohnen als Grundrecht in die Verfassung zu schreiben, abzulehnen. Denn so würde es zur Staatsaufgabe, ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Doch nur eine Vergrösserung des Angebots, nicht die Verstaatlichung des Angebots, kann die Lösung sein. Bauen muss wieder einfacher möglich werden. Dazu sind Baugesetze, Bewilligungsverfahren und die Lärmschutzgesetzgebung entsprechend anzupassen. Doch dazu bieten die linken Parteien keine Hand. Sie haben andere Absichten. Mit der neuen Verfassungsgrundlage, welche Wohnen zur Staatsaufgabe machen würde, hätten wir viele Eingriffe in den Wohnungsmarkt zu befürchten: Zum Beispiel fixe Quoten von staatlich subventionierten Wohnungen in den Gemeinden, Vorkaufsrechte für die öffentliche Hand, Mietpreisdeckel etc.

Grossstädte sind vorreiter für die Entwicklung

Die Städte Berlin, Genf und Zürich sind Vorreiter dieser Entwicklung: Die Stadt Zürich kauft mit Hunderten von Millionen Franken Wohnungen und Wohnhäuser zusammen. Gerade letzte Woche kaufte die Stadt 138 Wohnungen für sage und schreibe 182 Millionen Franken! In der Stadt Genf kann die Stadt nach Umbauten Mietpreisdeckel von fünf bis zehn Jahren festlegen. Folge davon: Wohnungen werden nicht mehr saniert. Und in Berlin laufen Volksinitiativen, um Immobilienkonzerne zu enteignen. Doch hat der Staat beim Wohnen grundsätzlich nichts verloren. Denn das kommt immer schlecht heraus. Staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt erzeugen grosse Ungerechtigkeiten und lähmen den Wohnungsbau. Der Kantonsrat muss sich jetzt doch mit dieser Frage vertieft beschäftigen, denn mit den Stimmen der GLP hat es für eine vorläufige Unterstützung des Vorstosses gereicht. Wer wie die GLP beim Wohnen Staat vor privat stellt, ist das Gegenteil von liberal: Das «L» im Parteinamen gehört durch ein «S» ersetzt. Neu müsste sie korrekterweise heissen: Grün-sozialistische Partei.

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