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Zürcher Finanzpolitik ausser Rand und Band

Worte des Finanzdirektors

Die 180 Mitglieder des Zürcher Kantonsrates sind mit ihren Beschlüssen für den Staatshaushalt und insbesondere für das Budget verantwortlich. So sieht es die Kantonsverfassung vor. In letzter Zeit hat man jedoch den Eindruck, dass sich das Parlament dieser Verantwortung zu wenig bewusst ist.

Die Aussichten für den Zürcher Staatshaushalt sind nicht mehr so glänzend wie auch schon. Das hat der Regierungsrat bei der Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2023 zur Kenntnis nehmen müssen. Verschiedene markante, nicht beeinflussbare Mehrausgaben, ausgelöst zum Beispiel durch das Bundesgericht, haben dazu entscheidend beigetragen. Das hat den Kantonsrat in den letzten Wochen aber nicht davon abgehalten, ohne allzu grosse Abklärung der finanziellen Folgen erhebliche neue Ausgaben zu beschliessen.

So hat er – nur drei Monate vor den Budgetberatungen – entschieden, den Anteil des Kantons an den Kosten der Zusatzleistungen zu AHV/ IV markant zu erhöhen und die Gemeinden so zu entlasten. Im Antrag der Kantonsratskommission waren die Kostenfolgen mit keiner einzigen Zahl erwähnt, geschweige denn, wie diese finanziert werden sollen. Vage war im Rat von 200 Millionen Franken die Rede. Weitere rund 90 Millionen Franken hatte das Kantonsparlament den Gemeinden zuvor für deren Strassen bewilligt – aus dem verschuldeten Strassenfonds. Beide Massnahmen hatte der Regierungsrat abgelehnt.

Stimmen diese Zahlen, wird schon bald ein warmer Geldregen über den Gemeinden niedergehen – nach dem Giesskannenprinzip, denn von der Kostenverschiebung bei den Zusatzleistungen profitieren alle Gemeinden, also auch die reichsten, die das gar nicht nötig haben. Und das in einer Zeit, in der die meisten Gemeinden erfreulicherweise positive Abschlüsse mit hohen Ertragsüberschüssen verzeichnen – selbst jene, die zuvor über die zunehmenden Soziallasten geklagt hatten wie Zürich, Winterthur, Schlieren oder Dietikon.

Im Kantonsrat herrscht derzeit die Haltung vor, dass es im Staatshaushalt auf ein paar hundert Millionen Franken nicht ankommt. Das ist gefährlich und wird sich über kurz oder lang rächen. Dabei wäre die Rechnung, die zur Vorsicht mahnen würde, ziemlich einfach: Der Budgetentwurf des Regierungsrates für 2020 sieht eine rote Null vor, aber über acht Jahre gesehen, steht der gesetzlich verlangte mittelfristige Ausgleich mit 295 Millionen Franken im Minus. Das kann man zwar noch als akzeptabel taxieren. Kommen aber pro Jahr rund 300 Millionen Franken hinzu, fällt der Ausgleich mit über einer Milliarde Franken ins Minus. Und das bedeutet: Der Regierungsrat wird Massnahmen ergreifen und beantragen müssen, auch unbequeme – in einer wirtschaftlich guten Zeit und ohne eigentliche Not.

Es ist in meinen Augen nicht nur unverständlich, sondern auch gefährlich, den Haushalt derart leichtfertig aus dem Gleichgewicht zu kippen und den Kanton jeder Flexibilität für künftige Aufgaben zu berauben. Und es entspricht auch keiner verantwortungsvollen Finanzpolitik, einfach so locker vom Hocker riesige Summen zwischen dem Kanton und den Gemeinden zu verschieben. Dafür braucht es, wenn schon, eine fundierte Auslegeordnung und ein Monitoring. Ein Monitoring über das Geben und Nehmen, wie es derzeit auch der Bund mit den Kantonen in Angriff nimmt.

Nur so sind tragfähige, gut begründete Lösungen im Interesse aller möglich. Denn letztlich wird es niemandem nützen, wenn der Kanton geschwächt wird – unser Ziel muss es vielmehr sein, starke Gemeinden und einen starken Kanton zu haben.

Ernst StockerRegierungsrat,  Finanzdirektor Kanton Zürich

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