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Zürcher Justiz- und Massnahmenvollzug in der Kritik

Die SVP hat heute einen grossen Fragenkatalog zum Tötungsdelikt im Seefeld und den Hafturlaub eines Tatverdächtigen im Kantonsrat eingereicht.

Die SVP hat heute einen grossen Fragenkatalog zum Tötungsdelikt im Seefeld und den Hafturlaub eines Tatverdächtigen im Kantonsrat eingereicht. Offensichtlich gibt es Kommunikationsprobleme zwischen dem Amt für Justizvollzug und der Kantonspolizei. Die SVP betont, dass sie nur die politische Führung und die Amtsleitung des Amts für Justizvollzug kritisiert. Die Kantonspolizei und die Angestellten im Justizvollzug machen grundsätzlich einen guten Job.
SVP-Kantonsrat Hans-Peter Amrein (Küsnacht) und SVP-Fraktionspräsident Jürg Trachsel (Richterswil) haben heute mit einer Interpellation die folgenden Fragen an die Regierung gestellt:
Am 23. Juni 2016 kehrte ein sich im geschlossenen Strafvollzug befindender Häftling,
welcher Mitte des Jahres 2014 eine 5 ½ jährige Haftstrafe (vorzeitig) antrat, nicht aus dem
Hafturlaub in die Justizvollzugsanstalt Pöschwies zurück. Im Berufungsverfahren hatte das
Obergericht (bei Vorliegen eines Berichts des Amts für Justizvollzug, in welchem das Fazit
gezogen wurde, dass die Anordnung einer ambulanten Behandlung nach Art. 63 StGB,
welche während des Strafvollzugs und nach bedingter Entlassung in der Freiheit durch-
geführt werden könnte, aktuell erfolgreicher sei als die Anordnung einer stationären
Massnahme nach Art. 61 StGB, welche gegen den Willen des Beschuldigten und ohne
jegliche Kooperationsbereitschaft durchgeführt werden müsste), abweichend von den
Empfehlung des psychiatrischen Gutachters und ebenfalls entgegen der Vorinstanz,
fatalerweise entschieden, von der Anordnung einer Massnahme für junge Erwachsene
im Sinne von Art. 61 StGB abzusehen und stattdessen eine ambulante Massnahme nach
Art. 63 StGB ohne Aufschub der des Strafvollzugs angeordnet. Das Gericht verfügte aber,
sollte sich die ambulante Massnahme im Nachhinein als ungenügend oder undurchführbar
herausstellen, dass bei gegebenen Voraussetzungen noch nachträglich eine stationäre
Massnahme angeordnet werden kann, falls eine Behandlung weiterhin „indiziert“ sei.
Am 29. Juni 2016 wurde im Zürcher Seefeld ein Mord verübt. Ein Verdächtiger wurde
verhaftet. Spuren eines Dritten, des Flüchtigen, wurden am Tatort gefunden. Erst am 3. Juli
2016 wurde der flüchtige Häftling zur Öffentlichen Fahndung ausgeschrieben. Fazit: zum
vierten Mal innert Jahresfrist (nach Suizid Fall Flaach, Gefängnisausbruch Dietikon,
Ermessensüberschreitung und Falschplatzierung eines jungen Täters) ist es im
Zusammenhang mit dem Justizvollzug im Kanton Zürich zu gravierenden Fehlein-
schätzungen gekommen. Der Geflohene hatte im Jahr 2016 bis dato – gemäss
verschiedener Quellen – schon zweimal begleiteten Hafturlaub und am 23. Juni 2016
erstmals unbegleiteten Hafturlaub genossen. Gemäss Tagesanzeiger vom 6.7.2016 waren
im vergangenen Jahr zwei Personen, welche sich im geschlossenen Strafvollzug befanden,
nach mehr als einer Woche nach Ablauf ihrer Hafturlaube noch „überfällig“. Bei Personen im
offenen Strafvollzug betraf dies 43! Personen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender
Fragen:
1. Gemäss NZZ vom 8.7.16 gibt es, die Fahndung des flüchtigen Häftlings betreffend,
Dissonanzen zwischen der Justizdirektion und der Sicherheitsdirektion. Die zuständigen
Regierungsräte Jacqueline Fehr und Mario Fehr schieben sich gegenseitig die
Verantwortung zu. Wie lautete die Stellungnahme eines Sprechers der Kantonspolizei
in einer inzwischen zensierten Stellungnahme gegenüber Tele Züri (bitte genauen
Inhalt wiedergeben)? Gibt es ein Drehbuch betreffend der Fahndungsabläufe und
entsprechende Vorgaben, welche nach der Flucht von Häftlingen aus Gefängnissen im
Kanton Zürich anzuwenden sind? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht und
wie wird normalerweise vorgegangen?
2. Wie viele Personen, welche sich in Zürcher Haftanstalten oder ausserkantonal im
geschlossenen- oder im offenen Strafvollzug hätten befinden müssen (bitte in Tabellen-
form, getrennt auflisten), befanden sich am 31.12.2015 und derzeit (11.7.2016) „auf
Kurve“. Wie lange waren/sind diese Personen „überfällig“. Bei wie vielen Häftlingen,
welche über einen Tag flüchtig waren, wurde eine Öffentliche Fahndung eingeleitet?
In wie vielen Fällen wurde eine internationale Fahndung eingeleitet? Wer hat diese
Fahndungen eingeleitet oder hätte sie einzuleiten gehabt?
3. Was sind die genauen Aufgaben des Ostschweizerischen Strafvollzugskonkordats? Über
welche Gremien verfügt es? Haben diese Gremien Weisungs- oder Leitlinienbefugnis?
Was für Leitlinien hat das Konkordat und dessen Gremien erlassen und wie lauten diese?
Basierend auf welchen Rechtsgrundlagen operiert das Konkordat? Wer vertritt den Kanton
Zürich auf Regierungsebene im Ostschweizerischen Strafvollzugskonkordat und welche
Personen sind durch kantonale Stellen in weitere Gremien des Konkordats delegiert? Was
hat das Konkordat, seine Mitarbeiter und die Mitarbeit in den verschiedenen Gremien des
Konkordates (Summe Vollkostenrechnung) den Kanton Zürich im Jahr 2015 gekostet? Auf
welchen Betrag beläuft sich das Gesamtbudget des Konkordats für das Jahr 2016?
4. Besteht aufgrund der geschilderten, massiven Defizite aus Sicht der Justiz- und der
Sicherheitsdirektion Handlungsbedarf betreffend den Leitlinien- und Weisungsbefug-
nissen des Ostschweizerischen Strafvollzugskonkordats sowie deren Umsetzung beim
Straf- und Massnahmenvollzug im Kanton Zürich?
5. Unterzieht der Regierungsrat die Arbeit der psychiatrischen Forensik und des
Psychiatrisch Psychologischen Dienstes des Amts für Justizvollzug aufgrund offen-
sichtlicher „Fehleinschätzungen“ (Aussagen von Herrn Thomas Manhart, Leiter Amt für
Justizvollzug) einer grundlegenden Überprüfung und hat die Regierung Sofortmass-
nahmen dazu eingeleitet?
6. Hat die Justizdirektion Sofortmassnahmen betreffend der Gewährung von Hafturlauben
verfügt und unterzieht der Regierungsrat den überaus lasche Straf- und Massnahmen-
vollzug im Kanton Zürich einer generellen Überprüfung? Wenn ja, wann und durch wen,
wenn nein, warum nicht?
7. Hat der Regierungsrat aufgrund der geschilderten Defizite personelle und organisatorische
Konsequenzen gezogen oder wir er diese noch ziehen? Wenn ja, welche und welche
Amtsstellen betreffend?
Interpellation (PDF)

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