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Zürcher Stimmvolk dämmt Sogwirkung für Scheinflüchtlinge ein

Die SVP ist die grosse Siegerin der Volksabstimmung vom 24. September. Die Bevölkerung bestätigt mit einer überaus deutlichen Mehrheit die Asylpolitik und die Verkehrspolitik der SVP. Die Annahme der Sozialhilfegesetzesrevision beseitigt einen der zahlreichen Fehlanreize im Asylwesen. Das Ja zum Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative sichert die Abkehr von der Verkehrsbehindungspolitik der links-grünen Städte hin zu einer verantwortungsvollen Verkehrsplanung im Interesse des Gesamtkantons.
Mit der Änderung des Sozialhilfegesetzes werden vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, deren Asylgesuch abgelehnt wurde (Ausweis F), keine Sozialhilfe mehr erhalten. Sie werden inskünftig nach den reduzierten Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt, womit die Regelung wiedereingeführt wird, die bis Ende 2011 in Kraft war. Damit hat das Zürcher Stimmvolk einen der vielen Fehlanreize im Asylwesen endlich beseitigt. Mit der Gesetzesanpassung erfüllt der Kanton Zürich nun auch die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer. Dieses wurde per 1. Oktober 2016 dahingehend geändert, dass die Unterstützung für vorläufig Aufgenommene unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen muss. Das Votum der Stimmbürger ist aber auch ein klares Verdikt zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit. So haben abgewiesene Asyl-F-Personen, die sich weigern das Land zu verlassen, bisher mehr Leistungen erhalten als viele AHV-Rentnerinnen und Rentner, die über Jahrzehnte in der Schweiz hart gearbeitet haben. Der Ausgang der Abstimmung bestätigt die SVP in ihren Bestrebungen, die zahlreichen Missstände im Asylwesen zu beheben. Schliesslich resultiert die beschlossene Änderung des Sozialhilfegesetzes aus einem parlamentarischen Vorstoss, den die SVP initiiert hat. Die Deutlichkeit des Abstimmungsresultats bestätigt die SVP in ihrer Asylpolitik. Sie wird sich auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinden weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Missstände im Asylwesen beseitigt werden.
Mit der Annahme des Gegenvorschlags zur «Anti-Stauinitiative» kann die SVP einen weiteren grossen Abstimmungserfolg verbuchen. Es war die SVP, welche die «Anti-Stauinitiative» lanciert und im Kantonsrat dem mehrheitsfähigen Gegenvorschlag zum Durchbruch verholfen hat. Mit dem Ja zur Vorlage sorgt die Stimmbevölkerung dafür, dass der motorisierte Individualverkehr analog dem öffentlichen Verkehr in der Verfassung des Kantons Zürich explizit verankert wird. Der Kanton wird dazu verpflichtet, für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz zu sorgen. Gleichzeitig werden mit der neuen Verfassungsbestimmung mutwillige Eingriffe in die Verkehrskapazitäten, wie zum Beispiel Pförtneranlagen oder Spurabbauten, inskünftig untersagt. Die Annahme der Verfassungsänderung ist eine klare Absage an die links-grüne Verkehrsbehinderungspolitik, wie sie vor allem die Städte betreiben.
Hingegen bedauert die SVP die Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs. Damit werden Berufstätige, die auf das Auto angewiesen sind, inskünftig steuerlich höher belastet. Die Begrenzung diskriminiert Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche einen langen Arbeitsweg auf sich nehmen müssen und vor allem die ländliche Bevölkerung. Immerhin erreichte die SVP im Rahmen der parlamentarischen Beratung, dass die ursprüngliche Vorlage des Regierungsrates, welche eine Begrenzung bei 3’000 Franken vorsah, im Kantonsrat auf 5’000 Franken korrigiert wurde.
Auch die Parole der SVP zum Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge wird durch die Bevölkerung bestätigt. Die Anpassung des Jugendheimgesetzes sichert die langjährige und bewährte Praxis der gemeinsamen Finanzierung von Kinder- und Jugendheimplatzierungen durch Kanton, Gemeinden und Eltern.

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