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Zürcher Volk bestätigt SVP: Kein Stimmrecht ohne Bürgerrecht

Das Zürcher Stimmvolk hat dem Ausländerstimmrecht einmal mehr eine klare Abfuhr erteilt. Der Souverän will das Stimm- und Wahlrecht nicht als Massenware verscherbeln. Die politischen Mitwirkungsrechte sollen auch weiterhin erst nach erfolgreicher Integration und erfolgter Einbürgerung erteilt werden. Das Verhältnis zwischen Bürgerrechten und Bürgerpflichten soll so auch weiterhin gewahrt bleiben.
„Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst“, formulierte John F. Kennedy einst. Mit dieser Aussage plädierte er für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bürgerpflichten und Bürgerrechten. Dass viele Leute immer mehr profitieren wollen, während die Leistungsbereitschaft abnimmt, war schon vor Jahrzehnten ein Thema.
Vor diesem Hintergrund ist die SVP erfreut, dass die Zürcher Stimmbürger ihrer Argumentation gefolgt sind. Mit der Initiative wäre einem Ausländer nach einer bestimmten Aufenthaltszeit das Stimmrecht automatisch gewährt worden. Der Souverän hat sich weder vom Scheinargument der Gemeindeautonomie noch vom Anpreisen des Ausländerstimmrechts als Integrationsmassnahme täuschen lassen. Das Stimm- und Wahlrecht soll auch künftig verfassungsmässig klar mit dem Bürgerrecht, aber auch den verschiedenen dadurch bedingten Bürgerpflichten verbunden bleiben. Das wurde am heutigen Abstimmungssonntag eindrücklich bestätigt.
Damit ist das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene definitiv vom Tisch. Die SVP fordert die Initianten auf, diesen demokratischen Entscheid des Zürcher Volkes im Sinne des Initiativmottos „Für mehr Demokratie“ zu akzeptieren.

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