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Zürcher Kantonalbank soll sich aus dem Ausland zurückziehen

Die SVP des Kantons Zürich fordert im Zuge der Ermittlungen der amerikanischen Behörden gegen ZKB-Mitarbeiter, dass sich die Zürcher Kantonalbank von ausländischer Geschäftstätigkeit zurückzuziehen hat. Dem Kanton Zürich nützt die ZKB im Ausland nichts.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine Bank für den Kanton Zürich und keine ausländische. Einen Reputationsschaden kann sie sich nicht leisten. Deshalb fordert die SVP auch, dass sich die ZKB von ihrer 2010 erworbenen österreichischen Privatinvest Bank AG (PIAG) zurückzuziehen hat. Die ZKB-Tochter geriet mehrmals in die Schlagzeilen wegen Geldwäsche und verspielter Kundengelder.
Die ZKB hat sich auf Ihren Kernauftrag zu beschränken. Sie muss nicht alle Trends und Machenschaften mitmachen oder nachahmen. Eine Beschränkung auf das Wesentliche ist geboten. Die Bank hat den öffentlichen Auftrag, mit einer auf Kontinuität ausgerichteten Geschäftspolitik eine verlässliche Partnerin für die Zürcher Bevölkerung, das Gewerbe und ihre Kunden zu sein. Der Gesetzgeber – und damit die kantonale Bevölkerung – verzichtet zugunsten des Leistungsauftrages auf eine Renditemaximierung. Deshalb hat sich die ZKB auch aus den besagten riskanten Auslandgeschäften zurückzuziehen.
Die SVP hält aber fest, dass die Klage der USA gegen die ZKB wohl zu einem grossen Teil politisch bedingt ist. Die Unschuldsvermutung gilt auch hier, auch wenn die Medien und gewisse Politiker bereits wieder Vorverurteilungen vornehmen. Die Klage, welche sich zu einem grossen Teil auf Aussagen reuiger Steuersünder stützt, ist Teil der Grossmachtspolitik der USA gegen den Finanzplatz Schweiz. Es ist hinlänglich bekannt, dass die US-amerikanischen Bestimmungen für den eigenen Finanzplatz das Bankgeheimnis für ausländische Kundengelder wasserdicht halten. Auch die Stiftungen nach angelsächsischem Recht sind die besten Steuerhinterziehungsvehikel dieser Welt. Der Weltpolizist USA sollte doch die verlangten Standards bei sich selber einführen, bevor er auf Kleinstaaten eindrischt.
Zudem hat das Vorgehen von Bundesrätin Widmer-Schlumpf dem Bankenplatz in den letzen Jahren arg geschadet. Die Rechtsordnung der Schweiz wurde missachtet. Das erste Mal passierte dies, bei der verfassungswidrigen Auslieferung von 4450 Kunden der UBS an die US-Justizbehörden. Auch die Lieferung von Geschäftsunterlagen inklusive Namen von Bankmitarbeitern an die USA ist ein Kniefall des Bundesrates. Mit der Paraphierung des Fatca-Abkommens will Frau Widmer-Schlumpf offensichtlich das Ende des Bankgeheimnisses und den automatischen Datenaustausch nicht nur mit den USA, sondern auch mit der EU einläuten.
Auch wenn die Schweizer Banken Fehler begangen haben, geht es nicht an, dass eine Schweizer Bundesrätin diese in den Medien stets aufs Schärfste rüffelt und sich damit als eigentliches Sprachrohr der US-Justizbehörden kennzeichnet. Kein Wunder gibt die Schweizer Regierung scheibchenweise nach, ohne dass auch nur der Anschein eines Globalabkommens mit den USA besteht.
Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf und der Gesamtbundesrat werden als Totengräber des Schweizer Finanzplatzes und der Schweizer Rechtsordnung in die Geschichte eingehen. Unsere Regierung hat es leider nicht verstanden, den übertriebenen, rechtswidrigen und erpresserischen Handlungen von gewissen Staaten mit geeigneten politischen Massnahmen adäquat zu begegnen.
Ganz böse Zungen behaupten sogar, dass mit der Einführung des automatischen Austauschs der Daten, wie ihn Frau Widmer-Schlumpf bereits heute in den Medien andeutet, die Schweiz auch im Bereich des Finanzplatzes EU-kompatibel ist.

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