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Zuwanderungsbeschleuniger EU-Unterwerfungsvertrag

Eine der schädlichen Änderungen, die der selbstzerstörerische EU-Rahmenvertrag mit sich bringt, aber bei Weitem nicht die einzige, ist die weitestgehende Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie. Sie gewährt einen Anspruch auf Daueraufenthalt und harmonisiert das Recht ihrer Bürger und deren Familienangehöriger, sich in den anderen Ländern der EU niederzulassen.

Eine der schädlichen Änderungen ist die weitestgehende Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie. Bild: Adobe Stock

Danach hat ein EU-Bürger nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit in einem anderen Staat das Recht, sich dort bis an sein Lebensende niederzulassen. «Erwerbstätigkeit » ist nach EU-Recht und Rahmenvertrag eher eigenartig definiert: Man muss mindestens 3,5 Jahre lang hier sozialversicherungspflichtig arbeiten, die restlichen 18 Monate kann man auch Arbeitslosengeld oder gar Sozialhilfe beziehen. Das gilt nach EU-Definition als «fünf Jahre lang erwerbstätig ».

Mit dem Daueraufenthaltsrecht gehen insbesondere noch grosszügigere Familiennachzugsrechte einher.

Die halbe Sippe geniesst Nachzugsrechte

Nach Rahmenvertrag und Unionsbürgerrichtlinie zählen zu einer «Familie» nicht nur der Ehepartner und die Kinder, also die Kernfamilie, sondern zusätzlich auch die Enkel, sofern sie noch nicht 21 Jahre alt sind, und die Eltern des EU-Bürgers, sowie die Schwiegereltern und allfällige Stiefkinder. Nicht restlos klar ist, ob sich dieses Familiennachzugsrecht auch auf Onkel, Tanten und Cousins erstreckt.

Gut und gern kommt so mit einem einzigen Unionsbürger, der vielleicht einige Jahre bei uns an einem Kebab-Stand oder in einer anderen Tieflohn-Branche gearbeitet hat, die halbe Sippe bzw. der ganze Familien-Clan in unser Land. Das Recht auf Daueraufenthalt in der Schweiz ist praktisch nicht entziehbar, weder bei Erwerbslosigkeit und Sozialhilfeabhängigkeit noch bei Kriminalität. Die Einwanderung in den Sozialstaat auf Kosten der Schweizer Bevölkerung wird daher weiter zunehmen.

Lockere Einbürgerungen vergrössern den Kreis der Zuwanderungsberechtigten

Und ein EU-Pass-Inhaber muss auch nicht wirklich ein Europäer sein. Mit den laschen Einbürgerungspraxen anderer Länder wird ein Zuwanderer aus aussereuropäischen Kulturen recht schnell und einfach zum Unionsbürger. Und bei seinen nachzugsberechtigten Familienmitgliedern kann es sich auch um Drittstaatsangehörige handeln. Allein 2024 wurden in Deutschland von der damaligen rot-grünen Regierung mit den sog. «Turboeinbürgerungen » fast 300 000 Ausländer zu Deutschen, vorab Syrer, Afghanen, Türken, Iraker und Russen. Was die Ausweitung des Familiennachzugs für die Schweiz bedeutet, zeigt folgendes Beispiel: Ein Afghane mit deutschem Pass kommt in die Schweiz. Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag darf er als EU-Bürger nicht nur seine afghanische Ehefrau und die Kinder, sondern auch seine afghanischen Eltern, Schwiegereltern, Stiefkinder, Enkel, ja, praktisch die ganze Grossfamilie aus Afghanistan mitbringen. Nach fünf Jahren «Arbeit» des Stammhalters oder der Stammhalterin erhalten sie alle ebenso ein Daueraufenthaltsrecht und dies unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht.

Während der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen von geringfügiger zusätzlicher Zuwanderung spricht, schreibt die EU ganz ehrlich in ihren Dokumenten, dass es einfacher werde, mit der neuen Personenfreizügigkeit nach Massgabe des Rahmenabkommens in die Schweiz zu kommen.

Dieses Daueraufenthaltsrecht ist nichts anderes als ein Anspruch auf permanente Einwanderung in eines der reichsten Länder der Welt. Wir gewähren es mehr als 450 Millionen EU-Bürgern und all ihren Verwandten aus allen Ecken des Planeten.

Man fragt sich, warum wir überhaupt diese Unionsbürgerrichtlinie übernehmen müssen, wir sind ja keine EU-Bürger. Mit dem EU-Binnenmarkt haben diese Einwanderungsrechte auch nichts zu tun. Schon heute hat das starke Bevölkerungswachstum sicht- und messbare negative Auswirkungen. Mit dem Rahmenvertrag würden wir die schädlichen Folgen erst recht zu spüren bekommen.

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