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Zwischenbericht über die Ausländer- und Integrationspolitik – falsche Annahmen, falsche Massnahmen

Der Regierungsrat legt heute einen Zwischenbericht über die Ausländer- und Integrationspolitik des Kantons Zürich vor.
Verfasser des Berichts ist der ehemalige Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, Peter Arbenz (FDP). Peter Arbenz war bereits 2007 engster Berater des gescheiterten Verteidigungsministers Samuel Schmid (BDP) in der vierköpfigen Kommission, welche Roland Nef – Sohn des („Chlapf-„)Toni – aus dem Thurgauer Artillerie-Kuchen zum Armeechef kürte. Auch war Peter Arbenz 2008 Verfasser eines Gefälligkeitsberichts als „unabhängiger Experte“ bei der versuchten Blitzweisswaschung der damaligen Stadtzürcher Sozialvorsteherin Monika Stocker (Grüne) im Auftrag des damaligen Stadtpräsidenten Elmar Ledergerber (SP). So taucht der behördentreue Peter Arbenz, als Berater am Staatstropf hängend, immer wieder auf. So auch heute.
Der vorliegende Zwischenbericht über die Ausländer- und Integrationspolitik des Kantons Zürich macht im Wesentlichen zwei Aussagen:

(1.) Einwanderung lohne sich für die Schweiz.
(2.) Integrationsmassnahmen seien staatlich zu fördern.

Zu (1). Aus der Zusammenfassung des 47-seitigen Berichts (ohne Anhänge) ist nachzulesen:
„Generell ist festzuhalten, dass der volkswirtschaftliche Nutzen der ausländischen Wohnbevölkerung die staatswirtschaftlichen Kosten überwiegt.“
Diese Grundsatzlegitimation für Einwanderungsschwemmen aller Art ist nachweislich falsch. Die Einwanderung beschert der Schweiz einen Produktivitätsverlust – das Einkommen pro Kopf aller Bürgerinnen und Bürger sinkt. Der Kuchen wird also kleiner. Dabei handelt es sich folgerichtig um (Staats-)Kosten. So fragt Prof. Reiner Eichenberger (Universität Fribourg) rhetorisch:
„Wo sind (also) die positiven Effekte der Einwanderung?“ Die Regierung sollte wieder vermehrt kopfrechnen.“ [1]

Zu (2). Seinen Auftrag leitet der Berichtsverfasser von der Zürcher Kantonsverfassung, den Legislaturziele 2007-20011 des Regierungsrates sowie von zwei Parlamentarischen Initiativen aus einem FDP-, AL- und Grünen-Zirkel ab. Das eigentliche Auftragsziel der Studie bleibt jedoch im Dunkeln. Die Politische Botschaft umso weniger: In den Schlussfolgerungen wird festgestellt, dass sich „bei einem grossen Teil der Gesellschaft die Solidarität gegenüber dem Kollektiv und dem Staat reduziert“ und dass die Bevölkerung von „Zukunftsängsten“ ergriffen sei, welche auf „Befürchtungen bezüglich der Wirtschaftsentwicklung und der Folgen des Klimawandels“ basieren. Schliesslich sei der „Prozess“ des Zusammenlebens von Schweizern und Ausländern in „unserer Gesellschaft, die immer komplexer wird“ durch staatliche „Handlungsspielräume“ verstärkter zu unterstützen (Integrationsmassnahmen). Wenig überraschend wird in der Folge ein umfangreicher Massnahmenkatalog zur Förderung der Integration aufgelistet:

  • Erhöhung des Migrantenanteils in der öffentlichen Verwaltung
  • Verordnung innerbetrieblicher Deutschkurse
  • Ausländische Mitwirkungsrechte auf kommunaler und kantonaler Ebene
  • Ausländisches Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene
  • Senkung der kantonalen und kommunalen Einbürgerungsgebühren
  • Unterstützung des Beitritts der Schweiz zur Europäischen Staatsangehörigenkonvention
  • Förderung familienergänzender Betreuung und integrationsfördernder Massnahmen im Kindergarten für Ausländer
  • Integrationskurse für Ausländer in Kanton und Gemeinde
  • usw.

Es versteht sich von selber, dass der vorliegende Ausländer- und Integrationsbericht den Kanton Zürich als bevormundeten Bundesrechtsvollzieher darstellt, der sich in einem engen Aktionskorsett befindet und dem letztlich nur die vordergründig barmherzigen staatlichen Integrationsmassnahmen verbleiben. Diese Darlegung ist (ebenso) falsch. Die Zürcher Regierung macht von ihren politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch.
Die SVP des Kantons Zürich setzt bei der Eigenverantwortung des Bürgers an. Die Integrationsaufgabe obliegt primär und hauptsächlich den Ausländern und nicht dem Staat. Die Gesetzgebung sowie der Massnahmenvollzug im Strafrecht sollen wirkungsvoll sein. Der Missbrauch sowie die Zuwanderung in die Sozialwerke sind zu stoppen. Die Zuwanderung darf alles in allem zu keinem Wohlstandsverlust der Schweiz führen. Genau dies ist aber zur Zeit der Fall, denn die Einwanderung niedrig produktiver Arbeitskräfte kostet mehr als sie wirtschaftlich bringt und importiert darüber hinaus gesellschaftliche Probleme, Kriminalität und eine hohe Arbeitslosigkeit.

Die SVP des Kantons Zürich weist den Bericht über die Ausländer- und Integrationspolitik des Kantons Zürich zurück. Die zwei Kernaussagen sind zum einen eine falsche Behauptung (1.) und zum anderen eine falsche Massnahme (2.). 
Der Bericht soll  linke Prestigeprojekte wie das Ausländerstimmrecht und die Schaffung von Stellen für die linke Wählerklientel begünstigen. Der Kanton Zürich hätte sich das Geld für diesen Bericht sparen können, da es sich um ein politisches Wunschrogramm und nicht um eine wissenschaftliche Studie handelt.

[1] „Wirtschafts-, nicht Bevölkerungswachstum braucht das Land“, NZZ 117/09.

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