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Sozialbehörden sollen ihrer Aufgabe beraubt werden

Noch bis Ende 2018 läuft die Frist für die Vernehmlassung für ein neues kantonales Sozialhilfegesetz (SHG). 
Es soll eine «Grundlage für eine zeitgemässe, zielgerichtete Sozialhilfe» bilden.
von Barbara Steinemann
Nationalrätin SVP
Mitglied Sozialbehörde Regensdorf

Bei genauerem Zusehen enthält es tiefgreifende, ja existenzbedrohende Neuerungen für die Gemeinden. Ackerten sich bisher vom Volk direkt gewählte Vertreter (Entweder die Sozialbehörde, Sozialkommission oder der Gesamtgemeinderat bzw. ein Ausschuss desselben) durch die Dossiers der Sozialhilfebezüger, so sieht der Entwurf in §10 und 11 vor, die alleinige Entscheidkompetenz der kommunalen Sozialverwaltung zukommen zu lassen. Der Sozialvorstand ist dann noch die einzige demokratisch gewählte Person, die auf diese Entscheide Einfluss nehmen kann, dem Rest der Mitglieder der Sozialbehörde ist der Einblick in die Akten verwehrt. Sie sind dann nur noch für «strategische Fragen» bezüglich Soziales in ihrer Gemeinde zuständig, also für Wohnbaupolitik oder die Subventionierung von Krippen und Mittagstisch. Sozialbehördenmitglieder würden so zu Zuschauern der ohnehin entgleitenden kommunalen Sozialkosten degradiert. Und das vom Kanton per Gesetz aufgezwungen!
Kostendämpfende Wirkung soll weg
Der Gemeinderat, der mit dem Ressort Soziales betraut ist, soll eben genau nicht alle Dossiers alleine durchsehen müssen, das würde das Amt des Sozialvorstehers aufwändiger und unattraktiver machen; diese Aufgabe soll auf mindestens fünf Schultern verteilt bleiben. Die vom Volk gewählten Sozialbehörden haben eine kostendämpfende Wirkung auf die ohnehin explodierenden Sozialkosten und üben eine günstige und effiziente Kontrollfunktion aus. Schon klar, dass die Linken wollen, dass sich die Verwaltung und Sozialfirmen gegenseitig ungestört die dicken Aufträge für Heimplatzierungen, Übersetzungen und Integrationskurse zuschanzen können. Fälle wie Nachwuchs-Schläger Carlos (CHF 29 000 Sondersetting pro Monat), der 12-Jährige Boris (monatlich CHF 85 000 von der Kesb angeordnete Sozialtherapien) oder die Eritreer-Grossfamilie aus Hagenbuch (monatlich CHF 60 000 für Massnahmen und Hilfen) sind Paradebeispiele exzessiver Betreuungsorgien, die allein von Verwaltungsangestellten entschieden wurden. Diese schädliche Neuerung untergräbt den Wert des zivilgesellschaftlichen Engagements und unser Milizsystems und bedeutet massiv mehr Macht und Einfluss für die Verwaltung, und das in einem umstrittenen Bereich. Diese Neuerung ist weltfremd und schafft eine wichtige Institution ohne Not ab, wo kein Problem vorhanden ist und nie ein Problem bestanden hat. Es wird im Entwurf auch gar nicht erst sachlich begründet, warum hier eine Behörde ihrer bisherigen Funktion beraubt werden soll.
Mehr Sozialhilfekosten für die Gemeinden
Exzessiv steigende Sozialkosten bedrohen die Kommunen und ihre einst gesunde Finanzstruktur. Immer mehr Steuereinnahmen werden dadurch ohne Einflussmöglichkeit der Gemeinde weggefressen.
Die zweite teure Novelle dieses missratenen Gesetzesentwurfs betrifft die Kostenverteilung zwischen dem Kanton Zürich und seinen Kommunen: Bekanntlich übernimmt heute der Kanton für alle Ausländer während zehn Jahren ab deren Einreise in die Schweiz die Sozialhilfekosten (§ 44 des bisherigen SHG).
Der neue Entwurf sieht in den § 56 bis 58 die pauschale Übernahme von einem Viertel des gesamten Fürsorgeaufwandes vor. Unschwer zu erkennen, dass so durch die stetige Zunahme von ausländischen Staatsangehörigen in der Sozialhilfe, die sich auch statistisch klar belegen lässt, die kantonale Sozialkasse längerfristig entlastet, während im gleichen Ausmass die Rechnungen der Gemeinden umso stärker belastet werden.
Endlich demokratische Grundlage für Höhe und Umfang
Keine Verbesserung bringt § 28 Abs. 2 SHG: Die Bestimmung, wonach alle Gemeinden im Kanton Zürich zwingend die Skos-Richtlinien anzuwenden haben, gehört aus rechtsstaatlichen Gründen zwingend in ein Gesetz im formellen Sinne, also in einen durch den Kantonsrat (und eventuell Volk) beschlossenen referendumsfähigen Erlass. Es geht nicht an, dass weiterhin Umfang, Höhe und Anspruchsvoraussetzungen der Sozialhilfeleistungen vom Regierungsrat als vollziehende Staatsgewalt in einer Verordnung geregelt werden. Das widerspricht der Gewaltenteilung und ist aus ordnungspolitischen Gründen endlich zu beenden. Zudem sollte dringend von den starren Richtlinien abgerückt und den Gemeinden mehr Spielraum für den Einzelfall gewährt werden.
Ein solch gemeindefeindlicher Entwurf lässt sich nur erklären, wenn man sich die Zusammensetzung der «Expertenkommission» vor Augen führt, die vom Regierungsrat für die Ausarbeitung eingesetzt wurde: Neben den beiden sozialdemokratischen Sozialvorstehern der beiden grossen Zürcher Städte hat (leider) auch der Gemeindepräsidentenverband den damaligen Gemeindepräsidenten von Rümlang und Nationalrat Thomas Hardegger (SP) abgesandt. Der Vertreter der Caritas ist ebenso den Linken zuzuordnen wie die beiden Vertreter der Sozialkonferenz, mit dabei waren auch drei Kantonsbeamte. Der einzige Bürgerliche, der Bülacher Stadtpräsident Mark Eberli (EVP), dürfte einen schweren Stand gehabt haben.
Es ist zu hoffen, dass sich möglichst viele Gemeinden und Institutionen deutlich äussern. Die SVP wird versuchen, im Rahmen dieser Vernehmlassung möglichst koordiniert mit anderen liberalen Kräften diesen Entwurf in die Schranken zu weisen.

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