1.89 Milliarden Franken deblockiert, Gemeindeautonomie erhöht

Einen finanziell sehr gewichtigen Entscheid hat der Zürcher Kantonsrat am Montagmorgen, 27. Mai 2019, getroffen: Er hat das Gemeindegesetz korrigiert und damit ermöglicht, dass Gemeinden ihr Vermögen, welches sie vor dem 31. Dezember 2017 hatten, wieder benützen dürfen. Damals trat der mittelfristige Ausgleich mit dem neuen Gemeindegesetz in Kraft. 130 Gemeinden mit insgesamt 1.89 Milliarden Franken Nettovermögen hätten ohne die jetzt beschlossene Korrektur jedes Mal, wenn sie das Vermögen abgebaut hätten – ob gewollt oder nicht – , den Abbau wieder ausgleichen müssen, oft mit Steuererhöhungen. Die 1.89 Milliarden wären so immer in den Kassen geblieben. So entzog das neue Gemeindegesetz den Gemeinden viel Geld, das nun wieder zurück ist.
Auslöser für die Gesetzesänderung war eine parlamentarische Initiative – eingereicht von drei Gemeindepräsidenten: SVP (Matthias Hauser), FDP (Martin Farner) und GLP (Christoph Ziegler). Einige davon von betroffenen Gemeinden, die es unanständig den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber betrachteten, trotz hohen Nettovermögen wegen absehbaren Defiziten die Steuern erhöhen zu müssen. Nun sind per 1. Juni alle Gemeindebudgets 2019 legalisiert und die Gemeinden haben für den Budgetprozess 2020 überdies mehr Autonomie und Möglichkeiten.
Die Subsidiarität gehört zum Erfolgsrezept der Schweiz wie die direkte Demokratie. Die SVP wird sich auch weiterhin für eine starke Gemeindeautonomie und gegen eine zunehmende Zentralisierung einsetzen.
Für Fragen:
Kantonsrat Matthias Hauser, Gemeindepräsident, 076 372 87 51
Kantonsrat Martin Hübscher, Fraktionspräsident, 079 222 27 80