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Medienmitteilung

Änderung des kantonalen Energiegesetzes zur Eigenstromerzeugung

Weitere Kosten und Auflagen für Wohnungs- und Gewerbebauten

Die Medienmitteilung des Baudirektors vom 23. August 2024 macht deutlich, dass die Mitte-Links-Parteien planen, neue finanzielle Belastungen für die Eigentümer von Wohn- und Gewerbebauten im Kanton Zürich einzuführen. Besonders alarmierend ist, dass nicht nur Neubauten, sondern auch bestehende Gebäude in Gewerbe- und Industriegebieten sowie öffentliche Bauten betroffen sind. Diese sollen innerhalb von zehn Jahren verpflichtend mit Solaranlagen nachgerüstet werden.

Darüber hinaus sieht die geplante Vorlage vor, dass bei Neubauten sowie bei umfangreichen Umbauten Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden installiert werden müssen. „Diese Massnahmen bedeuten erhebliche Kosten für die Gebäudeeigentümer und belasten indirekt über die Netzabgaben auch die Allgemeinheit,“ betont Tobias Weidmann, Fraktionspräsident, SVP Kanton Zürich. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Eigentümer gezwungen werden, in Anlagen zu investieren, deren Rentabilität fraglich ist und deren Betrieb möglicherweise nicht einmal kostendeckend ist,“ ergänzt Kantonsrat Paul von Euw.

Die SVP des Kantons Zürich sieht in diesen Plänen eine ideologisch motivierte Bevormundung, die letztlich alle Bürger durch höhere Netzabgaben belasten wird. „Die Mitte-Links-Parteien setzen mit dieser Vorlage erneut auf Zwang und zusätzliche Kosten, anstatt auf die Eigenverantwortung der Bürger zu vertrauen,“ äussert sich der Parteipräsident der SVP Kanton Zürich, Domenik Ledergerber.

Die SVP des Kantons Zürich fordert daher:

• Keine weitere Bevormundung, die die Eigentümer von Wohn- und Gewerbebauten finanziell belasten.
• Eine Verpflichtung zur Umsetzung erst, wenn die entsprechenden Stromnetze vollständig ausgebaut und bereit sind.
• Eine längere Umsetzungsfrist für bestehende Bauten, mindestens bis zum Jahr 2050.

Mit der Forderung „Die zuständige Kommission und der Baudirektor müssen diese Vorlage gründlich überarbeiten. Die Gebäudeeigentümer im Kanton Zürich dürfen nicht zum Opfer von ideologisch motivierten Entscheidungen werden,“ schliesst die SVP ihre Stellungnahme ab.

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