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Medienmitteilung

Baudirektion muss Potenzial von Windkraftanlagen nochmals überprüfen

Die SVP begrüsst den Entscheid des Regierungsrats, Windkraftpotenzialgebiete nicht in die Richtplanrevision 2022 aufzunehmen. Der Widerstand der betroffenen Bevölkerung und die ablehnende Haltung verschiedener Vertreter der Mitte, FDP und SVP gegenüber Windkraftanlagen zeigt Wirkung.

Bild: SVP

Vorerst keine Windkraftpotenzialgebiete im Kanton Zürich

Mit Erleichterung nimmt die SVP zur Kenntnis, dass Windkraftpotenzialgebiete nicht in die Richtplanrevision 2022 aufgenommen wurden. Stattdessen sollen sie in einer separaten Richtplanvorlage zu einem späteren Zeitpunkt der Öffentlichkeit vorgestellt werden. SVP-Fraktionspräsident Tobias Weidmann begrüsst den Entscheid des Regierungsrats: «Die SVP steht Windkraftanlagen im Kanton Zürich kritisch gegenüber, insbesondere wenn die negativen Auswirkungen von Windkraftanlagen den minimalen Energieertrag stark überwiegen.» Die von Baudirektor Martin Neukom forcierte Windparkoffensive ist auch in verschiedenen Gemeinden auf grossen Widerstand gestossen. Die SVP interpretiert die Ausgliederung der Windkraftpotenzialgebiete als Signal an die Gemeinden und die lokale Bevölkerung, dass man ihre Sorgen ernst nimmt und dem überhasteten Windpark-Aktivismus von Regierungsrat Neukom einen Riegel schiebt.

Bevölkerung muss vor Emissionen geschützt werden

Die SVP setzt sich entschieden für den Schutz der Bevölkerung vor Emissionen ein. Selbstverständlich werden wir die kommenden Planungsschritte kritisch begleiten. Kantonsrat Paul von Euw betont: «Die zahlreichen negativen Folgen industrieller Windkraftanlagen für Mensch und Umwelt müssen in der Planung angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören minimale Abstandsvorschriften, wie sie in unseren Nachbarländern bestehen.» Vom Regierungsrat erwarten wir in absehbarer Zeit eine Vorlage, die Klarheit betreffend Mindestabstände für die betroffenen Gemeinden schafft. Es wird sich zeigen, ob diese Form der Energieproduktion, deren minimaler Ertrag derzeit in keinem guten Verhältnis zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die Natur steht, im Kanton Zürich eine Zukunft hat.

Neueinführung Weilerzone

Des Weiteren hat der Regierungsrat die Einführung einer neuen Weilerzone (Nichtbauzone) im Planungs- und Baugesetz (PBG) in die Vernehmlassung geschickt und in der Richtplanrevision 2022 im Kapitel Siedlungen die neuen Weilerzonen festgelegt. Bisher wurden Weiler im Kanton Zürich oft den Bauzonen zugeordnet. Dies ist jedoch bundesrechtswidrig. Infolgedessen hat der Regierungsrat festgelegt, welche Kleinsiedlungen als Weiler gelten und diese der Nichtbauzone zugeordnet. Bisherige Weiler in Bauzonen werden dadurch stark abgewertet. Die SVP ist der Ansicht, dass die Eigentümer der betroffenen Grundstücke angemessen für den Wertverlust entschädigt werden müssen. Zudem ist es zentral, dass bestehende Liegenschaften und deren Nutzungen zukünftig mindestens Bestand in deren Entwicklungsmöglichkeiten erhalten. Zudem erwartet die SVP, dass die Rahmenbedingungen zur Schaffung von Weilerzonen möglichst offen festgesetzt werden. Die SVP wird die Bestimmungen für die neu geschaffenen Weilerzonen genau prüfen.

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