Bedingter Rückzug der Transparenzinitiative

Das Initiativkomitee zur kantonalen Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben (Transparenzinitiative)» hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Initiative zurückzuziehen, falls der Gegenvorschlag des Kantonsrats in der Schlussabstimmung angenommen wird und falls kein Referendum ergriffen wird.
Die Weisung des damaligen städtischen Sicherheitsvorstehers Wolf an die Stadtpolizei Zürich, bei Polizeimeldungen die Nationalitäten nicht mehr zu nennen, hat eine Initiantengruppe aus den Reihen der SVP des Kantons Zürich dazu bewegt, die Transparenzinitiative einzureichen, um dieser weltfremden Weisung entgegen zu wirken und um noch grösseren Transparenzverlust oder weitere Vernebelungsaktionen bezüglich mutmasslich krimineller Ausländer zu verhindern.
Die Unterschriften zur Transparenzinitiative wurden innert kürzester Frist gesammelt. In der Folge hat die Kantonsrätliche Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit einen Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative verabschiedet. Im besagten Gegenvorschlag werden 90% der Forderung der SVP erfüllt. Mit dem Gegenvorschlag werden einzig bei Doppelbürgerschaften nicht beide Staatsangehörigkeiten genannt und ein allfälliger Migrationshintergrund wird nicht deklariert, was ein Wermutstropfen für die Initianten ist. Insgesamt hat die SVP aber das Ziel zur Rückkehr zu mehr Transparenz erreicht und verzichtet auf die Urnenabstimmung zugunsten des Gegenvorschlags.
Sollte das Referendum ergriffen werden oder der Gegenvorschlag im Kantonsrat keine Mehrheiten finden, scheut sich die SVP nicht vor einer Volksabstimmung. Bei einer Urnenabstimmung stehen die Chancen sehr gut, dass auch die Forderungen der Transparenzinitiative vom Volk angenommen werden, welche der Gegenvorschlag des Kantonsrats nicht abdeckt. Auf jeden Fall, ob der Gegenvorschlag zustande kommt oder ob das Volk das letzte Wort haben wird, die SVP kann die Forderung nach mehr Transparenz als Erfolg verbuchen.