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Medienmitteilung

Bürgerrechtsgesetz: Nachbesserungen sind nötig

Am 1. Januar 2018 trat auf Bundesebene das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Mit dieser Revision wurden die bislang gültigen Grundsätze bestätigt: Der Bund gestaltet lediglich die Rahmengesetzgebung, Kantone und Gemeinden sind für die Einbürgerungsverfahren zuständig. Vor diesem Hintergrund musste der Regierungsrat am 23. August 2017 in einer Hauruck-Übung eine neue lasche kantonale Bürgerrechtsverordnung beschliessen, da es Frau Justizdirektorin Fehr verschlafen hatte, rechtzeitig ein kantonales Gesetz zu erlassen. Der Gesetzesentwurf wurde einstweilen ausgearbeitet und heute in die Vernehmlassung geschickt.

Am 1. Januar 2018 trat auf Bundesebene das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Mit dieser Revision wurden die bislang gültigen Grundsätze bestätigt: Der Bund gestaltet lediglich die Rahmengesetzgebung, Kantone und Gemeinden sind für die Einbürgerungsverfahren zuständig. Vor diesem Hintergrund musste der Regierungsrat am 23. August 2017 in einer Hauruck-Übung eine neue lasche kantonale Bürgerrechtsverordnung beschliessen, da es Frau Justizdirektorin Fehr verschlafen hatte, rechtzeitig ein kantonales Gesetz zu erlassen. Der Gesetzesentwurf wurde einstweilen ausgearbeitet und heute in die Vernehmlassung geschickt.

Der Entwurf zeigt auf, dass in mindestens vier folgenden Punkten nachgebessert werden muss.

Erhöhung der Sprachkompetenzen

Die Eidgenössische Bürgerrechtsverordnung sieht eine mündliche Sprachkompetenz auf dem Referenzniveau B1 vor. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, welche durch die Kantone verschärft werden kann, was beispielsweise der Kanton Thurgau auch umgesetzt hat. Es ist unbestritten, dass die sprachliche Verständigung der Schlüssel zur erfolgreichen Integration ist. Im Kanton Zürich soll das Sprachniveau bei Bürgerrechtsbewerber auf Kompetenzstufe B2 erhöht werden. Auf Stufe B2 ist es möglich, sich spontan und fliessend zu verständigen, so dass ein normales Gespräch mit der Landessprache Kundigen, ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Wir erachten diese Sprachkompetenz als Beweis einer erfolgreichen Integration sowie als Grundlage, sich am Gesellschaftsleben zu beteiligen und um im Arbeitsmarkt zu bestehen.

Erhöhung der Wohnsitzfristen

Das neue nationale Bürgerrechtsgesetz des Bundes lässt den Kantonen Spielraum bei den Wohnsitzfristen von zwei bis fünf Jahren. Der Entwurf zum neuen Bürgerrechtsgesetz setzt bei den Wohnsitzfristen auf das Minimum von zwei Jahren und will bei Personen unter 25 Jahren diese Frist sogar aufweichen. Im Zuge der Vernehmlassung zur Bürgerrechtsverordnung forderten die Gemeinden eine Wohnsitzfrist von 5 Jahren. Insofern ist der Entwurf der Direktion Fehr ein Affront gegenüber den Zürcher Städten und Gemeinden. Andere Kantone haben vom Spielraum Gebrauch gemacht. In St. Gallen gilt beispielsweise seit 2018 eine Wohnsitzfrist von fünf Jahren. Die SVP will mit dem Kanton Zürich gleichziehen.

Erhöhung wirtschaftlicher Selbsterhalt

Die Zürcher Gemeinden forderten unlängst eine Erhöhung der Dauer von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf 10 Jahre. Stattdessen soll das neue Bürgerrechtsgesetz auch hier aufgeweicht werden. Neu muss sich ein Bürgerrechtsbewerber nur im Moment der Bewerbung mit einem Lohn oder Versicherungsleistungen selber über Wasser halten können. Ob dieser vor 3 Monaten noch Sozialhilfe bezogen hat oder als Zechpreller aufgefallen ist, soll für das Bürgerrecht irrelevant sein. Die SVP fordert hingegen, dass Bürgerrechtsbewerber während zehn Jahren bewiesen haben, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind.

Erhöhung von Ordnung und Sicherheit

Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz soll nur noch das Strafregister VOSTRA des Bundes konsultiert werden. Dies genügt aus unserer Sicht nicht. Denn dieses Register gibt keine Auskunft über in den Polizeiakten vorhandenen Einträge wie: häusliche Gewalt, Rotlichtmilieu, Mehrfachehe, Verdacht Scheinehe, Zwangsheirat, Verstösse gegen Polizeiverordnung, Widerhandlung gegen das Volksschulgesetz, Missbrauch Sozialhilfebezug sowie Extremreligiöse Tätigkeiten. Hingegen erlaubt ein Bericht der Polizeidienststelle es, wichtige Indikatoren offenzulegen, welche es erlauben, die Integrationswilligkeit und Integrationsfähigkeit einer einbürgerungswilligen Person objektiv zu beurteilen.

Die SVP wird im Vernehmlassungsverfahren und später in den Beratungen im Kantonsrat entsprechend Einfluss nehmen und sich dafür einsetzen, dass qualitative Mindeststandards von Bürgerrechtsbewerbern erreicht werden. Nach Darstellung der Regierung erleichtert eine Einbürgerung die Integration. Diese Darstellung ist völlig verkehrt und will einen Anspruch auf das Bürgerrecht setzen, obschon die Integration noch nicht vollzogen ist. Nach Massgabe der SVP stellt jedoch die Einbürgerung den Abschluss einer gelungen Integration dar. Die SVP wird alles unternehmen um sicherstellen, dass das Schweizer Bürgerrecht nicht verscherbelt wird.

Weiter darf das kantonale Bürgerrechtsgesetz die Autonomie der Gemeinden nicht unnötig untergraben und diese mit zusätzlichen Kosten belasten.

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