Claudio Zanetti freigesprochen – Ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Das Bezirksgericht Hinwil spricht SVP-Politiker Claudio Zanetti von allen Vorwürfen frei: Retweet gegen Hamas-Terror keine Diskriminierung.

Hat heute einen Sieg für die Meinungsfreiheit errungen: Claudio Zanetti. Bild: zVg
Das Bezirksgericht Hinwil hat heute Claudio Zanetti, ehemaligen SVP-Nationalrat und Präsidenten der SVP Gossau, vom Vorwurf der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass (§ 261bis StGB) freigesprochen. Der Fall, der aus einem Retweet im Januar 2024 entstanden war, unterstreicht die Grenzen der Strafverfolgung in sozialen Medien und stärkt die Pressefreiheit in der Schweiz.
Zanetti hatte einen Post des deutsch-israelischen Politologen und Armeesprechers Arye Sharuz Shalicar geteilt, der eine symbolische Zeichnung zeigte: Eine Faust in israelischen Farben zertrümmert ein Hakenkreuz in palästinensischen Farben, ergänzt mit dem Slogan «Nie wieder ist jetzt! Komme, was wolle.» Der Post war eine Reaktion auf den Hamas-Terrorangriff vom 7. Oktober 2023, bei dem über 1’200 Israelis ermordet wurden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft sah darin einen Verstoss gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm und erhob Anklage. Das Gericht folgte jedoch der Argumentation der Verteidigung: Der Retweet richte sich ausschliesslich gegen die Hamas als terroristische Organisation und nicht gegen die palästinensische Bevölkerung. Zudem betonte das Gericht, dass Retweets grundsätzlich keine automatische Zustimmung darstellen und Zanettis Profil dies explizit ausweist.
«Dieser Freispruch ist nicht nur ein persönlicher Erfolg, sondern ein Meilenstein für die Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz», erklärt Claudio Zanetti. «Das Gericht hat klargestellt, dass Kritik an Terrorismus kein Hass ist. Ich habe nie Hass gegen Palästinenser gepredigt, sondern mich gegen die Hamas-Ideologie positioniert, die die Vernichtung Israels propagiert. Es war absurd, dass eine symbolische Darstellung des Kampfes gegen Antisemitismus strafrechtlich verfolgt wurde – heute siegt die Vernunft.»
Die SVP Kanton Zürich begrüsst das Urteil als Weckruf gegen eine überzogene Strafverfolgung politischer Äusserungen. «Die Staatsanwaltschaft hat hier eine Grenze überschritten, die nun korrigiert wurde. Wir wehren uns weiter gegen die Verpolitisierung der Justiz», so SVP-Parteipräsident Domenik Ledergerber. Der Fall erinnert an ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich von 2016, das Retweets in der Regel für straffrei erklärt hatte.
Für Zanetti, selbst Jurist und Kommunikationsberater, ist die Sache noch nicht abgeschlossen. Das Strafrecht ist für die Gesellschaft von einer kaum zu überschätzenden Bedeutung. Es darf darum nicht in den Händen juristisch und charakterlich ungeeigneter – und immer häufiger: ungewählter – Staatsanwälte zu einer politischen Waffe verkommen.
Schliesslich hat das Verfahren auch gezeigt, dass die angebliche Arbeitsüberlastung des Justizapparats weitgehend hausgemacht ist. Auch bei der Staatsanwaltschaft fehlt offenbar das Bewusstsein für den haushälterischen Umgang mit Steuergeld.