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Medienmitteilung

Die Beratungen zum Mehrwertausgleichsgesetz enden mit einem Kompromiss

Am 3. März 2013 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in einer Referendumsabstimmung das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) angenommen. Die Zürcher Stimmbevölkerung hat mit 71 % Ja-Stimmen der Politik somit einen klaren Auftrag erteilt.

Die Revision vom RPG hat zum Ziel, die Zersiedlung einzudämmen und die innere Verdichtung zu fördern. Dazu sind einerseits die Anforderungen an die kantonalen Richtpläne und an die kantonalen Bauzonendimensionierungen erhöht worden. Beides kann der Kanton bereits erfüllen. Anderseits müssen die Kantone den Mehrwertausgleich bei den Planungsvorteilen einführen und Massnahmen zur Förderung von der Verfügbarkeit von Bauland treffen. Der Regierungsrat hat eine per 7. Februar 2018 ein Mehrwertausgleichsgesetz erarbeitet und anschliessend der Kommission Planung und Bau (KPB) zur Beratung übergeben. Das Mehrwertausgleichsgesetz besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil beinhaltet die Abgabe an den Kanton bei Einzonungen und der zweite Teil, die Abgabe an die Gemeinde bei Um- und Aufzonungen.

Das Mehrwertausgleichsgesetz war seit Ende März 2018 in der Kommission Planung und Bau in der Beratung. Nach diversen Sitzungen, in denen die Fronten zwischen den einzelnen Parteien sehr stark auseinander lagen, haben die Kommissionsmitglieder oftmals nicht mehr daran geglaubt, dass eine Einigung erzielt werden könnte. Die grossen Differenzen lagen vor allem bei dem Gemeindeteil; wie hoch die Prozentualen Abgaben und die Freigrenzen ausfallen sollten. Die SVP Fraktion hat sich vehement dafür eingesetzt, dass die Abgaben tief und die Freigrenzen möglichst hoch werden. Was erschwerend dazu kam, war die Volksinitiative «Für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich», der die Beratung in der Kommission stark verlängerte.

Nach über einem Jahr Beratung, konnte mit den Verbänden, dem Initiativ- Komitee und den Parteien ein Kompromiss ausgehandelt werden. Ein Bestandteil des Kompromisses ist der Rückzug der Initiative «Für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich». Das Resultat ist, neben allen Eingeständnissen aller Beteiligten, einen erfolgreichen und kompetenten Abschluss der Kommissionsarbeit. Die Kommission hofft nun, dass der erarbeitete Kompromiss zum Mehrwertabgabegesetz, der am 30. April von der KPB beschlossen wurde, baldmöglichst in den Rat kommt, um das Einzonungsverbot, welches vom Bund per 1. Mai 2019 rechtskräftig wurde, wieder aufgehoben werden kann.

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