Die SVP fordert eine klare wirtschafts- und gesundheitspolitische Strategie für die Zeit nach dem 19. April
Medienmitteilung der SVP Schweiz
Das Corona-Virus ist hoch ansteckend, aber in erster Linie für Ältere und für Menschen mit besonderen Vorerkrankungen gefährlich. Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit war die Hälfte der am Corona-Virus Verstorbenen über 80 Jahre alt. Die vom Bund via Notrecht bis zum 19. April 2020 getroffenen Massnahmen schützen diese vulnerable Bevölkerungsgruppe. Gleichzeitig verursachen sie massive Schäden für Wirtschaft, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, ja für unser ganzes Land. Daher stellt sich heute nicht nur die dringende Frage, wie die Schweizer Bevölkerung ab dem 19. April 2020 zu schützen ist, sondern auch, wie dies zu geschehen hat, ohne dass die wirtschaftlichen Folgeschäden noch grösser werden. Die SVP-Fraktion fordert eine klare wirtschafts- und gesundheitspolitische Strategie für die Schweiz nach dem 19. April 2020.
Als Folge der Corona-Pandemie hat der Bundesrat ab dem 16.März 2020 basierend auf dem Epidemiengesetz weitgehende notrechtliche Massnahmen zum Schutz der Menschen und des Gesundheitswesens vor der Corona-Epidemie verordnet. Diese Massnahmen gelten aktuell bis zum 19. April 2020. Sie sind ein einschneidender Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger und eine massive Intervention in die Wirtschaft. Zudem setzen sie die schweizerische Staatsordnung und den Rechtsstaat weitgehend ausser Kraft.
Um die durch diese Massnahmen entstehenden Schäden für die Wirtschaft zu mildern, beschloss der Bund ein Notprogramm von 42 Milliarden Franken. Kantone und Gemeinden beschlossen zusätzliche Massnahmen. Darüber hinaus muss nun aber dringend die Planung für die Zeit nach dem 19. April 2020 an die Hand genommen werden, da uns Massenarbeitslosigkeit und Firmenzusammenbrüche drohen.
Die Bundeshausfraktion der SVP hat verschiedene Szenarien abgewogen und sich für eine Strategie ausgesprochen, die einen zielgerichteten Schutz für die Menschen bietet und gleichzeitig die Wiederaufnahme des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ermöglicht.
Selbstverantwortung, Grenzschutz und Maskentragepflicht, wo ein Kontakt zwischen Menschen stattfindet
Konkret fordert die SVP für die Zeit nach dem 19. April 2020 die Umsetzung folgender Massnahmen zum Schutz insbesondere der vulnerablen Bevölkerungsgruppe:
- besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen haben sich selber vor einer Ansteckung zu schützen und sich deshalb so weit wie möglich zu isolieren. Der Staat hat auf die Umsetzung dieser Massnahme hinzuwirken;
- der verstärkte Grenzschutz ist aufrecht zu erhalten, Einwanderer und Einreisende aus Risikogebieten sind ebenso abzuweisen wie Personen, die nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass sie frei vom Corona-Virus sind;
- die Einführung einer allgemeinen Tragepflicht von Schutzmasken, wo ein Kontakt zwischen Menschen stattfindet. In erster Linie ist das medizinische Personal und danach die ganze Bevölkerung mit Schutzmasken zu versorgen. Diese sind zentral durch den Bund zu beschaffen;
- die aktuell geltenden Regeln des Abstandhaltens und die Hygienemassnahmen sind beizubehalten;
- positiv auf Covid19 getestete Risikopatienten sind in strikte Quarantäne zu setzen.
Die nicht gefährdete Bevölkerung soll wieder arbeiten dürfen
Damit Wirtschaft und Gesellschaft wieder funktionieren können, fordert die SVP, dass
- das Arbeitsverbot, wo kein Home-Office möglich ist, aufgehoben wird;
- die Läden und Restaurants unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen wieder öffnen dürfen;
- das Schulverbot so weit als möglich, risikobasiert und gestaffelt und unter Einhaltung der Hygienemassnahmen aufgehoben wird;
- das Versammlungsverbot ebenfalls unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen gelockert wird.
Zudem sind die nun festgestellten Mängel in der Krisenvorsorge sofort zu beheben. Dies gilt vor allem für die Beschaffung von Schutzmasken und -kleidung, von Tests sowie von Beatmungsgeräten. Dieser Forderung ist höchste Priorität einzuräumen.
Die SVP schlägt den anderen bürgerlichen Parteien und den Verbänden vor, diese wirtschafts- und gesundheitspolitische Strategie für die Zeit nach dem 19. April 2020 gemeinsam zu diskutieren und zu beschliessen.