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Medienmitteilung

Einbürgerung muss letzter Schritt der Integration sein, nicht erster

Das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG) ist vom Gedanken geprägt, dass eine frühe und schnelle Einbürgerung die Integration fördert. Was für eine verquere Idee. Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass nur, wer sich bereits erfolgreich integriert hat, die Möglichkeit erhalten sollte, sich einzubürgern. In der Kommission für Staat und Gemeinden lehnte einzig die SVP-Kantonsratsfraktion das neue KBüG ab. Für sie ist sonnenklar, dass die Verleihung des Zürcher Bürgerrechts der Abschluss einer erfolgreichen Assimilation und Integration ist, nicht der Anfang. Die SVP-Kantonsratsfraktion wird dem Parteivorstand der SVP des Kantons Zürich die Ergreifung des Volksreferendums empfehlen.

Dieses KBüG bringt keine einzige Verschärfung zum Bundesrecht. Es übernimmt stets den untertesten Rand des vorgegebenen Rahmens. Doch der Kanton Zürich hat einen ausgeprägt multikulturellen Anteil an Ausländerinnen und Ausländern. Gerade darum sollte er ein klar schärferes Einbürgerungsrecht haben und sich stets am oberen Rand des Rahmens orientieren.

Bei Aufenthaltsdauer Vernehmlassung der Gemeinden übergangen
Das Bundesrecht BüG schreibt vorweg 10 Jahre in der Schweiz und Niederlassung C vor und lässt den Kantonen Spielraum von 2 bis 5 Jahren bei der Bestimmung der kommunalen und kantonalen Wohnsitzdauer. Das KBüG schlägt nun für die Gemeindeeinbürgerung 2 Jahre in der Gemeinde und für bis zu 25-Jährige lediglich 2 Jahre im Kanton vor. In der Vernehmlassung zur kantonalen Bürgerrechtsverordnung äusserte sich aber eine Mehrheit der Gemeinden dahingehend, dass eine längere Wohnsitzdauer als 2 Jahre in der Gemeinde begrüsst würde. Die Regierung setzte sich darüber hinweg. Bisher gab es auf Gemeindeebene Vorgaben von bis zu 15 Jahren Aufenthaltsdauer.Die Einbürgerung soll der letzte Schritt einer guten Integration sein, nicht der erste. Die Regierung und die Mitte-Grün-Links-Parteien denken genau umgekehrt, für sie soll die Einbürgerung so früh und so schnell wie nur möglich erfolgen. Diese Haltung ist abzulehnen und zu bekämpfen.

Deutschkenntnisse minimal angesetzt
Der KBüG-Vorschlag übernimmt bei den Sprachkenntnissen das Bundesrecht. Dieses orientiert sich am allgemein anerkannten Referenzrahmen mit den Sprachniveaus von A Elementar, B Selbständig, C Kompetent. Die Verordnung des Bundes schreibt Mindest-Sprachkenntnisse vor, nämlich schriftlich auf dem Referenzniveau A2, also häufig gebrauchte Sätze und Ausdrücke werden verstanden, und mündlich auf dem Referenzniveau B1, also die Hauptpunkte sind zu verstehen. Die Regierung begnügt sich damit. Die sprachliche Verständigung in Deutsch ist aber der Schlüssel zur erfolgreichen Integration. Die Sprache prägt auch die Identifikation mit dem eigenen Land. Mit dem Erwerb des Bürgerrechts wird insbesondere das Stimm- und Wahlrecht verliehen. In keinem Land der Welt ist dieses Stimm- und Wahlrecht so umfassend, wie in der Schweiz.Bei diesen Mindest-Sprachniveaus jedoch ist eine spontane und fliessende Verständigung nicht gegeben (B2 entspräche dem), was in einer Diskussion oder etwa an einer Gemeindeversammlung aber sehr wohl möglich sein sollte. Der Kanton Zürich ist komplex, das Gemeindewesen will verstanden werden. Das Sprachniveau ist höher anzusetzen.

Den Gemeinden wird Prüfung von polizeilichen Einträgen verweigert
Das Bundesrecht schreibt vor, dass mindestens das zentrale Strafregister über Verurteilungen konsultiert wird. Dies allein zeigt aber nicht auf, ob eine Person polizeiliche Akten über Häusliche Gewalt (erster Vorfall oder Rückzug), Rotlichtmilieu, Verdacht Scheinehe, Zwangsheirat, Widerhandlung gegen Volksschulgesetz, Missbrauch Sozialhilfebezug aufweist. Leider sind das alles reale Vorkommnisse.Bei Verdacht würde es ein Bericht von der kantonalen oder kommunalen Polizeidienststelle erlauben, entsprechend wichtige Informationen und Indikatoren offenzulegen. Ein polizeilicher Kurzbericht ist bereits gängige Praxis bei der Gewährung von Waffenerwerbsscheinen. Aber ein solcher polizeilicher Bericht ist im neuen KBüG schlicht nicht vorgesehen. Die alleinige Prüfung des Strafregiser-Informationssystems VOSTRA des Bundes genügt für die SVP nicht. Die SVP will, dass ausschliesslich rechtschaffene Ausländerinnen und Ausländer, welche sich zu den Werten unserer Bundesverfassung bekennen, das Bürgerrecht erhalten. Die Einhaltung unserer Gesetzgebung ist unabdingbares Kriterium für die Einbürgerung. Einen polizeilichen Bericht einzuholen, muss für Gemeinden wie Kanton möglich sein.

Bei Gebühren macht KBüG Geschenke
Entscheide zu Bürgerrechtsangelegenheiten sind gebührenpflichtig. Dabei dürfen auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) Gebühren höchstens die Verfahrenskosten decken (sogenanntes Kostendeckungsprinzip). Das ist eine Obergrenze, nach unten ist alles möglich. Das neue KBüG will nun den unter 25-Jährigen die Hälfte der Gebühr erlassen und die unter 20-Jährigen ganz von der Gebühr befreien. Die Grundgebühr beim Kanton beträgt Fr. 500. Behauptet wird, dass die kantonale zusammen mit der analogen kommunalen Gebühr für junge Erwachsene empfindliche Einschnitte im Budget seien. Für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen seien Gebühren grundsätzlich eine hohe Hürde, um sich schon früh einbürgern zu lassen und sich schnell zu integrieren.Die SVP kann sich dem ganz und gar nicht anschliessen. Gemässigte Gebühren sind mehr als angebracht. Die Arbeit des Staates soll nicht gratis sein, wenn man sie beansprucht. Was nichts kostet, ist nichts wert. Die Einbürgerung in den Kanton Zürich ist aber ausgesprochen wertvoll.

Das neue KBüG ist zu weich und macht Geschenke. Es ist abzulehnen.

Kontakt für Rückfragen:

Diego Bonato, Kantonsrat, 079 339 18 78
Martin Hübscher, Fraktionspräsdient, 079 222 27 80
Benjamin Fischer, Kantonsrat, Parteipräsident, 079 394 13 37

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