Mitmachen
Medienmitteilung

Fraktionserklärung der SVP/EDU – Fraktion, vom 6. Juli 2020

Der marokkanische Sexualstraftäter Mouhamed A. flüchtete letzte Woche während eines unbegleiteten Arealausganges aus dem Psychiatriezentrums Rheinau ZH.

Art. 75a Abs. 1 StGB schreibt bei gewissen Delikten, so Sexualstraftaten, besondere Sicherheitsmassnahmen vor, bevor eine Vollzugsöffnung gewährt wird.

In Fällen wie bei Mouhamed A. welcher mehrere Sexualdelikte begangen hat, muss somit vorgängig die Frage der Gemeingefährlichkeit abgeklärt werden, bevor eine Vollzugslockerung angeordnet werden kann. Gemeingefährlichkeit ist anzunehmen, wenn die Gefahr besteht, dass der Gefangene flieht und eine weitere Straftat begeht, durch die er die physische, psychische oder sexuelle Integrität einer anderen Person schwer beeinträchtigt.

Flucht- und Rückfallgefahr müssen gemäss Bundesgericht im Einzelfall sorgfältig geprüft werden, denn der Schutz der Gesellschaft muss immer Vorrang haben.

Die SVP verlangt eine Untersuchung, ob diese Abklärungen stattgefunden haben und falls keine solche stattgefunden haben, müssen diese Personen zur Rechenschaft gezogen werden, da diese entgegen den gesetzlichen Vorgaben gehandelt haben und dadurch die Sicherheit unserer Bevölkerung massiv und grobfahrlässig gefährdet haben. Dies darf nicht wieder vorkommen!

Die SVP ist erstaunt, dass der Flüchtige, abgewiesene Asylbewerber, nicht ausgeschafft wurde. Wie die kürzlich publizierte Statistik zeigt, liegt hier der Kanton Zürich im hinteren Drittel im interkantonalen Vergleich. Auch erfolgte die Fluchtmeldung dieses gefährlichen Sexualstraftäters viel zu spät! Die Flucht geschah am Mittwoch, 08.30 Uhr; die Bevölkerung wurde aber erst am Donnerstagmittag informiert. Warum wurde so lange gewartet? Die SVP kann dies im Lichte der Sicherheit der Bevölkerung nicht verstehen und erachtet ein solches Vorgehen als inakzeptabel und gefährdend.

Die SVP erwartet, dass Vollzugslockerungen nur dann zu gewähren sind, wenn die Sicherheit der Bevölkerung gewährleitstet werden kann!
Kontakt für Rückfragen:
Martin Hübscher, Fraktionspräsident, Tel. 079 222 27 80, huebscher.liebensberg@bluewin.ch
Paul Mayer, Kantonsrat, Tel. 078 750 30 74, p.m.@pamag-metallbau.ch
Nina Fehr Düsel, Kantonsrätin, Tel. 079 508 76 40, ninafehr@gmx.ch

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden