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Medienmitteilung

Fraktionserklärung zum Thema: Manchmal schützt nur Verwahrung vor weiteren Taten

Die meisten Täter von Kinderpornographie und Kindsmissbrauch werden immer wieder rückfällig. Dies zeigen Einblicke in Statistiken und Medienberichte.

Ein unbelehrbarer Pädophiler im Bezirk Dielsdorf erhitzt nun schon wieder die Gemüter, wie am Wochenende an die Öffentlichkeit gelangte.

Der Täter bildete in den 80er Jahren eine Organisation. Diese hatte das Ziel, Pädophilie gesellschaftsfähig zu machen.

Anfang der 1990er-Jahre heiratete der Berner eine Frau aus der ehemaligen DDR und missbrauchte ihre zwei Söhne im damaligen Alter von sieben und zehn Jahren massiv sexuell. Im Frühjahr 1993 wurde er in Frankreich verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Seither sitzt er im Gefängnis. Seit 1998 ist er verwahrt.

Er wird verdächtigt, sich in 17 weiteren Fällen massiv an Minderjährigen vergangen zu haben. Diese Untersuchungen wurden jedoch wegen Verjährung eingestellt.

In seiner Gefängniszelle wurde bereits im Jahr 2012 eine Speicherkarte mit pornografischen Manga-Comics gefunden. Deshalb verurteilte das Zürcher Obergericht ihn wegen Pornografie zu einer unbedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 10 Franken. Sie lesen richtig: Nur eine Geldstrafe.

Das Bundesgericht hat das Urteil im Januar 2018 bestätigt. Und das, obwohl er seit über 20 Jahren verwahrt ist. Das Gefängnispersonal der Justizvollzugsanstalt Pöschwies fand im April 2019 in der Zelle des Täters ein Handy, auf welchem kinderpornografische Inhalte gespeichert waren. Dabei handelte es sich um 1 Foto, 33 gezeichnete Bilder und 165 Textdateien, in denen massivste sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gezeigt und beschrieben wurden.

Die Erklärung des Täters: Jemand hat ihm das Telefon untergejubelt. Doch die Version des Beschuldigten birgt Schwachstellen. So wurde auf dem Handy kurz nach Inbetriebnahme eine App installiert, um ins Darknet zu gelangen und dort anonym zu surfen. Zudem befand sich auf dem Telefon ein Nacktbild von ihm. Dies beseitigt die letzten Zweifel, dass ihm das Handy untergejubelt wurde.

Der Staatsanwalt beschreibt ihn als unbelehrbaren Wiederholungstäter. Der heute 74-Jährige hat bisher jegliche Therapien verweigert. Er möchte nun aus der Verwahrung entlassen werden!

Wir möchten auch noch vieles. Die unbedingte Geldstrafe, die er nun erhalten hat, kann er mangels finanzieller Mittel sowieso nicht bezahlen, wie auch bestätigt wurde.

Die SVP hat sich schon immer für unbedingte Freiheitsstrafen und Verwahrung bei sexuellen Handlungen mit Kindern und bei Kinderpornographie stark gemacht, und für die Unverjährbarkeit dieser Delikte.

Leider haben gerade während Corona im Jahr 2020 die Fälle von Kinderpornographie zugenommen.

Die SVP fordert stärkere Kontrollen der Handys und PC’s, soweit diese überhaupt zugelassen werden, damit verbunden einen grösseren Abschreckungseffekt. Die Rückfallgefahr ist gross und viele Delikte kommen sehr spät ans Licht. Nicht nur Eltern reiben sich bei gewissen milden Strafmassen bzw. ausgesprochenen Strafen bei Sexualstrafdelikten mit Kindern die Augen.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass viele Sexualstraftäter nicht therapierbar sind und nur eine Verwahrung die Bevölkerung effektiv schützen kann.

Kontakt für Rückfragen:

Nina Fehr Düsel, Kantonsrätin, Juristin,
079 508 76 40, ninafehr@gmx.ch

Martin Hübscher, Kantonsrat, Fraktionspräsident,
079 222 27 80, huebscher.liebensberg@bluewin.ch

 

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