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Medienmitteilung

Glas halb voll: Gegenvorschlag zur Gerechtigkeitsinitiative

Regierungsrat für mehr, aber nicht volle Gerechtigkeit

Der Regierungsrat des Kantons Zürich präsentiert einen Gegenvorschlag zur  Gerechtigkeitsinitiative der SVP. Dieser geht in die richtige Richtung. Auch der Regierungsrat stellt fest, dass bei den Abzügen für die Krankenkassenprämien eine Ungerechtigkeit besteht. Er packt das Übel indessen nicht bei der Wurzel. Die SVP möchte daher ihrer Initiative weiterhin im ursprünglichen Wortlaut zum Durchbruch verhelfen.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat sich mit der Gerechtigkeitsinitiative der SVP des Kantons Zürich befasst. Die SVP ist grundsätzlich erfreut, dass auch er den Handlungsbedarf zur Abfederung der stetig steigenden Krankenkassenprämien und der daraus resultierenden Ungerechtigkeit bei den Steuerabzügen anerkennt.

Im Quervergleich starke Benachteiligung
Verglichen mit anderen Kantonen wird der Steuerzahler im bevölkerungsreichsten Kanton nachweislich durch geringere Abzugsmöglichkeiten benachteiligt. Bei der Krankenkassenprämie handelt es sich de facto um eine Zwangsabgabe, welche die Bundesgesetzgebung anordnet. Die SVP fordert weiterhin die Abzugsfähigkeit der vollen Prämienlast bei den Steuern, so wie dies auch in anderen Bereichen der Fall ist. Es gibt keinen stichhaltigen Grund, Einkommen, welches aufgrund staatlicher Zwangsregeln tatsächlich gar nicht mehr verfügbar ist, als solches zu versteuern.

Da liegt mehr drin
Der von der Regierung verabschiedete Gegenvorschlag ist gut gemeint. Doch er erreicht das Ziel zu mehr Gerechtigkeit nicht im erwünschten Mass.

Die SVP wird sich im Kantonsrat dafür einsetzen, dass die Gerechtigkeitsinitiative gemäss Wortlaut und mit den vollen Beträgen umgesetzt wird. Die Durchschnittsprämien für die Krankenkasse sollen für die gesamte Bevölkerung, egal ob alt oder jung und unabhängig von den materiellen Verhältnissen, bei den Steuern abzugsfähig sein. Abschliessend wird allenfalls der Stimmbürger entscheiden müssen, ob er wie bisher mit geringen Abzügen für die Krankenkassenprämien zufrieden ist, ob er etwas mehr als heute geltend machen kann, so wie es der Regierungsrat vorschlägt oder ob er, wie von der SVP des Kantons Zürich angeregt, die gesamten Krankenkassenprämien an den Steuern abziehen will.

Auskunft:

Stefan Schmid, Kantonsrat, Gemeindepräsident, Präsident Komitee Gerechtigkeitsinitiative,
079 541 53 76

Benjamin Fischer, Kantonsrat, Parteipräsident,
079 394 13 37

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