Information des UVEK zur Entwicklung des Flugplatz Dübendorf

Mit Befremden nimmt die SVP Kanton Zürich von der Mitteilung des UVEK zum Stand des SIL (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt) betreffend des Flugplatzes Dübendorf Kenntnis.
Der Bundesrat hat per 3. September 2014 den Vergabeentscheid und die entsprechende Rahmenverpflichtung mit der Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) beschlossen. Die FDAG ist allen ihren Verpflichtungen zur Erarbeitung der Grundlagen für die Plangenehmigung, Betriebsbewilligung und Betriebsreglement nachgekommen. Der Bund ist nun gefordert seine vertraglichen Verpflichtungen im Konzessionsverfahren nachzukommen.
Die vom Bund als Begründung für die Verzögerung aufgeführte Aussage, dass mit dem Betrieb des Flugplatzes mit Geschäftsflugzeugen Grundstücke derart tief überflogen werden, dass Eigentumsrechte beschränkt werden müssten, ist falsch. Der Flugplatz Dübendorf besteht seit 1914 und wird bis heute von der Luftwaffe betrieben. Die Anflugverfahren der Luftwaffe, auch mit Flächenflugzeugen des Lufttransportdienst des Bundes oder der Betrieb mit Geschäftsreiseflugzeugen während des WEF, sind etabliert und entsprechen der geplanten Nutzung der FDAG.
Die SVP Kanton Zürich fordert, dass der Bund das Konzessionsverfahren wie vertraglich vereinbart vorantreibt und eine mögliche Neuausschreibung nach 2021 vermeidet. Das UVEK erklärt, dass bis zu einer Umnutzung der Betrieb der Luftwaffe unverändert weitergeführt wird. In diesem Zusammenhang fordert die SVP, dass die Motion Lucek zum Wiedereintrag der Piste in den kantonalen Richtplan umgesetzt wird.