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Medienmitteilung

Kein Steuergeld für nicht anerkannte Religionsgemeinschaften

Untauglicher Versuch zur Lösung des muslimischen Gewaltproblems

Einmal mehr versucht die Direktorin der Justiz und des Inneren (DJI) ein Problem zu lösen, indem sie Steuergeld ausgibt und den Staatsapparat noch weiter aufbläht. Freilich ist man in der DJI zu feige, um das wirkliche Problem auch beim Namen zu nennen. Dieses besteht nicht in fehlenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Imame “und muslimische Betreuungspersonen”. Das Problem besteht in einer Koran-Auslegung, die zu Hass und Gewalt gegen so genannt Ungläubige aufruft.

Angesichts der Tatsache, dass wesentlich kleinere Religionsgemeinschaften eigene Schulen betreiben und sich auch eigenverantwortlich um die Ausbildung ihres religiösen Lehrpersonals kümmern, stellt sich die Frage, warum die muslimische Gemeinschaft dazu nicht in der Lage, bzw. nicht willens ist. Dieses eklatante Versagen nun auch noch mit Steuergeld zu subventionieren, würde ein vollkommen falsches Signal setzen.

Das schönfärberisch als Pionierprojekt “Zürich-Kompetenz Weiterbildung für Imame und muslimische Betreuungspersonen” ist ferner aus folgenden Gründen abzulehnen:

  1. Es führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung verschiedener Religionsgemeinschaften.
  2. Am 30. November 2003 hat das Zürcher Stimmvolk das Gesetz über die Anerkennung von Religionsgemeinschaften (Anerkennungsgesetz) mit 2/3 Nein Stimmen (64.06% Nein, 35.94% ja) eindeutig bachab geschickt. Es besteht darum keine rechtliche Grundlage für eine Vorzugsbehandlung.
  3. Jacqueline Fehrs Amtsvorgänger Markus Notter erklärte sich im Vorgang zur Abstimmung zum Anerkennungsgesetz sogar ausserstande, die Zahl der Muslime im Kanton Zürich zu benennen. Warum es Frau Fehr kann, bleibt ihr Geheimnis.
  4. Nach freiheitlicher Rechtsauffassung ist hierzulande willkommen, wer sich an unsere Gesetze hält und sich entsprechend verhält. Wer hingegen zu Hass und Gewalt aufruft, hat unser Land unverzüglich zu verlassen.
  5. Da aus den Verlautbarungen der DJI nicht hervorgeht, welche – messbaren – Ziele eigentlich erreicht werden sollen, wird es sein wie bei jedem «Präventions-Projekt»: Offensichtliche Fehlschläge werden als Begründung angeführt, um noch mehr Geld zu fordern.
  6. Die Finanzierung durch Geld aus dem Gemeinnützigen Fonds ist nicht statthaft, da es sich gemäss Aussagen der DJI um den Vollzug einer staatlichen Massnahme handelt.

Was ist zu tun?

  • Der Regierungsrat hat in einem Bericht darzulegen, warum es nur mit einer einzigen im Kanton Zürich praktizierten Religion Probleme gibt, die ausserordentliche staatliche Massnahmen als gerechtfertigt oder gar notwendig erscheinen lassen.
  • Das Problem der Ungleichbehandlungen der verschiedenen Religionsgemeinschaften lässt sich nur durch eine Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften befriedigend lösen.
  • Die Bewilligungspflicht für ausländische Rednerinnen und Redner ist wieder einzuführen. Es handelte sich dabei um eine so genannte Polizeibewilligung, das heisst: Der Gesuchsteller hat Anspruch auf Erteilung, sofern dem nicht übergeordnete Interessen entgegenstehen. Die Freiheitsbeschränkung ist also relativ geringfügig. Aus europapolitischen Erwägungen hob der Bundesrat diese Bestimmung auf.

Kontakt für Rückfragen:

Maria Rita Marty, Kantonsrätin, 076 398 09 83
Claudio Zanetti, alt Nationalrat, 079 331 90 23
Benjamin Fischer, Kantonsrat, Parteipräsident, 079 394 13 37

 

 

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