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Medienmitteilung

Keine Berner Verhältnisse in der Sozialhilfe – die SVP ist zufrieden

Die SVP des Kantons Zürich nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Regierungsrat den missratenen Entwurf zu einem neuen Sozialhilfegesetz in den Rundordner entsorgt und dem Parlament nicht vorlegt. Ziel und Zweck war von Anfang an nicht ganz klar, denn die heutige gesetzliche Grundlage, das SHG von 1981, hat sich bewährt und ist keinesfalls „veraltet“ und „überholt“.

Das vorgeschlagene neue Sozialhilfegesetz hätte für die Gemeinden eine nachteilige Kostenaufschlüsselung mit sich gebracht, wonach sich der Kanton elegant den steigenden Aufwänden für Sozialhilfe für Ausländer entzogen hätte. Heute bezahlt der Kanton Zürich in den ersten 10 Jahren nach Begründung des Aufenthaltsrechts in der Schweiz sämtliche Sozialhilfe. Der Entwurf sah vor, dass der Kanton 25 Prozent pauschal übernimmt. So hätten die Gemeinden tiefer in die Kasse greifen müssen.

Neu wollte der Kanton den Gemeinden diktieren, wer über die Sozialhilfe-Dossiers befinden darf. Die heutigen Kompetenzen wären den bestehenden Sozialbehörden weggenommen und die Fallführungen alleine auf die Verwaltung übertragen worden. Welche Folgen dies gezeigt hätte, lässt das Beispiel des Kantons Bern erahnen. Der Kanton Bern hat 2002 seine Sozialdienste «professionalisiert» und «regionalisiert». Seither liegt in Bern die Sozialhilfequote mit 4,6 Prozent weit über dem Schweizer Durchschnitt (3,2%) und dem Kanton Zürich (3,2%).

Das neue Sozialhilfegesetz hätte einen sehr starker Eingriff in die Gemeindeautonomie und in das bewährte Milizprinzip bedeutet. Der Entwurf liess insbesondere Wege vermissen, wie das stetig steigende Kostenwachstum bei der Sozialhilfe gebremst werden kann. Hier ist insbesondere das Migrationsamt für neue Lösungen gefragt. Im Rahmen des Entwurfes, wurde die Gelegenheit verpasst, dem Gesetzgeber die Hoheit und Entscheidungsbefugnis über die Sozialhilfe zu geben. Weiterhin wollte der Regierungsrat allein die SKOS-Richtlinien für verbindlich erklären können.

Die SODK und der Regierungsrat sind weder Gesetzgeber noch Praktiker im Sozialwesen. Dieser gesetzgeberische Mangel ist punktuell mittels Initiative zu beseitigen. Die Gemeinden zahlen jedes Jahr mittlerweile rund 500 Mio. Franken Sozialhilfe, die rechtlich bloss auf einer Verordnung des Regierungsrates basiert. Demzufolge sind Umfang, Höhe, Sanktionen, Auflagen, Massnahmen usw. und alle diesbezüglichen Verfügungen der gesamten Sozialhilfe weiterhin nicht in der Kompetenz des Gesetzgebers. Wie wir anlässlich der Abstimmung über die Sozialversicherungsdetektive und deren Entstehungsgeschichte erfahren mussten, verlangen Lehre und Rechtsprechung (insb. der EMRG) rechtsstaatlich genügende Grundlagen.
Kanton Bern hat ab 2002 seine Sozialdienste «professionalisiert» und regionalisiert.
Hälfte der Kosten zahlt Kanton, die andere Hälfte alle Gemeinden unabhängig der Anzahl Bezüger
Fazit: Bern ist mit 4,6 Prozent Sozialhilfequote weit über dem Schweizer Durchschnitt (3,2%) und dem Kanton Zürich (3,2%)
Kosten BE 2003: 210 Mio. (ZH: 337 Mio.)
Kosten BE 2017: 469 Mio. (ZH: 523 Mio.)
ZH mit Laien-System: 55% Kostensteigerung
BE mit Profi-System: 123%-Kostensteigerung

Kontakt für Rückfragen:
Claudio Schmid, Kantonsrat, Mitglied KSSG, 044 862 49 89, info@urex.ch
Barbara Steinemann, Nationalrätin, 076 440 14 15, barbara.steinemann@gmx.ch
Benjamin Fischer, Parteipräsident, 079 394 13 37, praesident@svp-zuerich.ch

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