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Medienmitteilung

Kommission will Sozialschmarotzer schützen statt bekämpfen!

Am 20. März 2017 wurde eine Parlamentarische Initiative mit dem Ziel eingereicht, die Gesetzesgrundlagen für den Einsatz von Sozialdetektiven im Kanton Zürich zu schaffen. Am 26. Februar 2018 überwies der Kantonsrat diese Parlamentarische Initiative zunächst mit 122 Stimmen. Damit erreichte das Anliegen eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Züricher Parlament.

Notwendig wurde die Forderung der grossen Mehrheit des Kantonsrates, weil die Stadt Zürich von deren Aufsichtsbehörde gestoppt wurde, Sozialdetektive auf dringend des Sozialhilfemissbrauchs verdächtige Bezüger anzusetzen. Daher haben nun Sozialhilfe-Missbraucher im ganzen Kanton Zürich weitgehend freie Hand, illegal Geld aus unseren Sozialkassen zu beziehen.

Da es sich aufdrängt, dieses Problem wirksam anzugehen, nahm sich die Sozialkommission des Kantonsrates (KSSG) dieses Begehrens umgehend an. Indes haben sich durch die Wahlen vom Frühling 2019 die politischen Kräfte nach links verschoben. Der daraus resultierende Vorschlag entspricht in keiner Weise mehr der Stossrichtung der Parlamentarischen Initiative.

Kantonsratskommission zieht die Zähne
Die Kommissionsmehrheit möchte jeden einzelnen von einer Gemeinde angeordneten Einsatz eines Sozialdetektives durch eine kantonale Bewilligungsstelle (Bezirksrat) überprüfen lassen. Spontane Hausbesuche wären nicht mehr zugelassen und de facto verboten. Im Übrigen sind Fristen für Beobachtungszeiträume vorgesehen, der Einsatz elektronischer Geräte wäre unnötigen Restriktionen unterworfen.

Der ursprünglichen Forderungen der Initiative wurden die Zähne für eine wirksame Bekämpfung von Sozialhilfebetrug gezogen. Mit der Bewilligungspflicht wird zudem ein weiterer unerwünschter Schritt in Richtung Kantonalisierung der Sozialhilfe getan und eine der letzten Hoheiten den Gemeinden entzogen. Hausbesuche, das wissen die Gemeindevertreter aus Erfahrungen, sind sehr wirksam. Sie machen aber in der Regel nur dann Sinn, wenn sie nach wie vor weitgehend unangemeldet erfolgen können.

SVP zieht Konsequenzen
Die Zürcher SVP lehnt deshalb diese Gesetzesänderung ab, wird das Behördenreferendum sowie eine entsprechende Volksinitiative prüfen.

Die Zürcher SVP erinnert daran, dass die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 25. November 2018 mit einer 2/3-Mehrheit den Sozialdetektiven der eidg. Sozialversicherungen zugestimmt haben. Das Vorgehen der Kommissionsmehrheit widerspricht somit dem klaren Volksentscheid.

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