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Medienmitteilung

Medienmitteilung des überparteilichen Komitees «Nein zum Zusatzleistungsgesetz»

Das Fass ohne Boden

Das neue Zusatzleistungsgesetz löst kein einziges Problem. Anstatt wirklich bedürftige Gemeinden zu entlasten, wird Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilt. Auch wohlhabende Gemeinden, die eine Entlastung gar nicht nötig hätten, werden profitieren. Das ist unfair und auch unsinnig. Anstelle eines Lastenausgleichs zwischen den Gemeinden ist diese Vorlage ein simpler Griff in die Kantonsfinanzen. Die Gemeinden können mit dem zusätzlichen Geld Geschenke machen, während der Kanton sehenden Auges auf eine neue Leistungsüberprüfung zusteuert. Dies ergibt keinen Sinn. 

Das überparteiliche Komitee stellt Missstände in folgenden Bereichen fest:

1. Die Vorlage setzt völlig falsche Anreize.
Die Sozialkosten steigen kontinuierlich an. Dies wird auch mit dem revidierten Zusatzleistungsgesetz so bleiben. Die Ausgaben der Gemeinden werden nicht verbessert, weil die Zusatzleistungen mit dieser Vorlage nicht angepasst werden.
Dass gewisse Gemeinden hier mehr belastet sind als andere, ist richtig. Dies hängt aber auch mit ihrer Politik zusammen. Wenn nun gewisse Gemeinden einfach Geld erhalten, werden sie ihre Politik nicht ändern. Es ist wichtig, dass alle Gemeinden – auch Städte wie Zürich, Winterthur oder Dietikon – in der Pflicht gehalten werden. Es ist falsch, wenn der Kanton nun einfach seine Beiträge erhöhen würde: Dies schafft keinen Anreiz, die Kosten möglichst tief zu halten.

2. Die Gemeindeautonomie wird weiter ausgehöhlt.
Dass die Gemeinden verantwortlich sind für die Ergänzungsleistungen an die Rentnerinnen und Rentner, macht Sinn. Es wäre falsch, wenn der Kanton diese plötzlich zur Hauptsache übernehmen würde. Diese Fragen müssen die Gemeinden untereinander lösen. Umgekehrt zahlen die Gemeinden für die immensen Aufgaben im Bereich der Migration und des Asylwesens, obwohl hier der Bund zuständig ist. Es wäre sinnvoll, die Gemeinden würden für ihren Aufgabenbereich zahlen, während der Bund für seine Aufgaben zuständig ist.

3. Wir müssen den Kantonsfinanzen Sorge tragen!
Das Zusatzleistungsgesetz kostet den Kanton Zürich 200 Millionen Franken – ein enormer Betrag in einer unsicheren Zeit. Aufgrund der Corona-Krise sind die öffentlichen Finanzen angespannt. Die Wirtschaftsentwicklung ist unsicher. Ein weiterer Anstieg der Arbeitslosenquote, aber auch sinkende Steuererträge, sind zu befürchten: Der Kanton wird seine Aufgaben mit weniger Einnahmen bestreiten müssen. In dieser Situation sind die Mehrkosten des Zusatzleistungsgesetzes von 200 Mio. Franken enorm, ohne dass dieses Geld etwas bringen würde.
Jetzt gilt es, den Kantonsfinanzen Sorge zu tragen. Wünschbares ist zu hinterfragen. Jede Mehrausgabe bedeutet letztlich eine Steuererhöhung: Das Gewerbe und der Mittelstand müssen diese Massnahmen finanzieren.

4. Sogar der Bund finanziert schon mit.
Der Bund übernimmt bereits mehr als die Hälfte der Kosten. Eine zusätzliche Verlagerung von Gemeinde zu Kanton ist nicht erforderlich. Kommt hinzu: Die Steuervorlage 17, welche kürzlich vom Volk angenommen worden ist, sieht bereits eine Erhöhung des kantonalen Anteils zugunsten der Gemeinden vor. Dieser steigt von derzeit 44 Prozent auf 50 Prozent (ab 2021). Diese Lösung, mit welcher zusätzlich rund 60 Mio. Franken jährlich für die Gemeinden zur Verfügung stehen, ist vernünftig und tragbar – im Gegensatz zum überrissenen revidierten Zusatzleistungsgesetz.

Kontakt für Rückfragen: 

● Benjamin Fischer, Parteipräsident SVP ZH, 079 394 13 37, praesident@svp-zuerich.ch
● Marc Bourgois, Kantonsrat FDP, 079 219 95 38, info@mbo.ch
● Stefan Schmid, Kantonsrat SVP, 079 541 53 67, mail@schmidstefan.ch
● Alex Ganter, Kantonsrat FDP, 079 400 23 43, gantner@bluewin.ch

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