Medienmitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz

Mehr Selbstbestimmung ermöglichen durch den Systemwechsel zur Subjektfinanzierung
Die SVP steht für Eigenständigkeit und Selbstbestimmung, dieser Grundsatz muss auch für Menschen mit Beeinträchtigung gelten. Die SVP hat die Überweisung der Motion KR-Nr. 100/2017 ursprünglich abgelehnt, weil die Forderung nicht kostenneutral umgesetzt werden kann. Wir sollten mit dieser Aussage zur Vorlage 5594b recht bekommen, denn es wird mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 30 Millionen Franken gerechnet. Die Motion darf kein finanzieller Freipass zur Erfüllung individueller Lebensmodelle darbieten und dies weder für Leistungserbringer noch für Leistungsbezüger. Dass ein solch grosser Systemwechsel nur in Etappen umgesetzt werden kann, liegt für die SVP auf der Hand und wird ausdrücklich begrüsst.
Die Vorlage 5594b ist sehr umfangreich ausgefallen. Sie legt das Fundament für den Systemwechsel für die Möglichkeit des selbstbestimmten Leistungsbezugs für Menschen mit Beeinträchtigungen. Ziel ist, dass die Beitragsberechtigung für Institutionen wegfällt und die individuelle Unterstützung der berechtigten Personen, unabhängig von ihrer Wohnsituation, möglich wird. Die kommenden Beratungen in der Kommission Soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) werden sicher zur Klärung noch bestehender Fragen genutzt. Die SVP verschliesst sich diesem Systemwechsel und den entsprechenden Gesetzesänderungen nicht. Sie wird allerdings alles daransetzen, dass dieser Systemwechsel nach der Umsetzungsphase eine Vereinfachung der Abläufe bringt und keine zusätzlichen finanziellen Ressourcen bindet.
Kontakt für Rückfragen:
Benjamin Fischer, Präsident SVP Kanton Zürich und Präsident KSSG, 079 394 13 37
Susanna Lisibach, Kantonsrätin SVP, Mitglied der KSSG, 079 869 84 82