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Medienmitteilung

Medienmitteilung zur Spitalplanung 2023

Ein erfreuliches Bild für die Gesundheitsversorgung

Anfang Juli 2021 hat das Bewerbungsverfahren um einen Platz auf der Zürcher Spitalliste 2023 gestartet. Jetzt wurden mir RRB 1104/2022 die Spitallisten 2023 durch den Regierungsrat festgesetzt.

Die SVP Kanton Zürich hatte keine Vernehmlassungsantwort zum provisorischen Struktur- & Versorgungsbericht und den vorgesehenen Spitallisten 2023 eingereicht. Der Standpunkt war und ist, dass sich mit dem Spital-Planungs- und Finanzierungsgesetz (SPFG) als Grundlage die erfolgreiche politische Beratung der SVP im Kantonsrat eindeutig niedergeschlagen hatte. Der Versorgungsbericht und die Spitalliste 2023 liegen in der Kompetenz der Exekutiven und diese hat festgesetzt und heute informiert. Diverse Organisationen haben ihre Eingaben zur Vernehmlassung veröffentlicht und/oder medial begleitet, darunter Parteien, wie auch Bezirksparteien und Sektionen der SVP!

Anders als beim SPFG wurden jetzt nur geringe Änderungen zur ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage gemacht. Im Rahmen der Vorstellung des Strukturberichtes und der provisorischen Spitallisten 2023 gab die Gesundheitsdirektion bekannt, dass die
– abgesehen von den weiterhin unbefristeten Leistungsaufträgen im Bereich Psychiatrie
– befristete Erteilung der bestehenden Leistungsaufträge bis 31. Dezember 2025 dem
Spital Affoltern bzw. seiner Trägerschaft ermöglichen soll, eine umfassende Neubeurteilung betreffend alternative und bedarfsgerechte Versorgungsformen vorzunehmen. Das Spital Affoltern ist diesem Auftrag rasch gefolgt und hat eine erfreuliche Dynamik an den Tag gelegt. Das neue, zukunftsfähige Konzept des Spitals Affoltern wird von der SVP des Kantons Zürich begrüsst und das Spital wird auf dem eingeschlagenen Weg unterstützt.

Beim Spital Uster war vorgesehen, mit Blick auf die ungenügende Wirtschaftlichkeit, sämtliche Leistungsaufträge nur provisorisch zu erteilen. Die Bemühungen des Spitals Uster zur finanziellen Verbesserung zeigen sich schon im ersten Halbjahresbericht 2022. Dass vor diesem Hintergrund die Regierung sämtliche Leistungsaufträge unter der Auflage erteilt, dass bis 31. Mai 2025 der Nachweis einer nachhaltigen Kosteneffizienz und der wirtschaftlichen Stabilität erbracht werden, anerkennt die SVP. Es wird kein leichter Gang für das Spital Uster unter dem «Damoklesschwert» der Wirtschaftlichkeit, diese Zeit zu nutzen.

Bedauerlich, dass für die Adus Medica keine Lösung gefunden werden konnte. Die Entscheidung, eine Übergangsfrist von einem Jahr zu gewähren, ist daher sicher richtig. Die SVP des Kantons Zürich respektiert diesen Entscheid, da in keinem Leistungsbereich eine versorgungsrelevante Rolle und auch in der Ausbildung kein essenzieller Beitrag geleistet wird. Das mit Blick auf die Gesamtversorgung hier in einen «sauren Apfel» gebissen und auf die Vergabe verzichtet werden muss, ist gut nachvollziehbar.

Die SVP des Kanton Zürich ist erfreut über den Ausbau der Psychiatrie und der Rehabilitation im Kanton Zürich. Die neuen Spitallisten 2023 zeigen somit ein erfreuliches Bild für die zukünftige Gesundheitsversorgung der Zürcher Bevölkerung. Mit der Behandlung des SPFG und nun der Festlegung der Spitallisten kann die SVP Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli zwei Dossiers, die als politisch umstrittene Schwergewichte eingestuft werden, erfolgreich abschliessen.

Kontakt für Rückfragen:
Lorenz Habicher, Kantonsrat, Tel. 079 346 09 94
Claudio Schmid, Kantonsrat, Tel. 079 592 11 11
Martin Hübscher, Kantonsrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 222 27 80

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