Öffentlichkeit wird durch Justizdirektion zum Narren gehalten

Am Samstag sind drei Häftlinge aus dem Flughafengefängnis ausgebrochen. Gemäss Presseberichten soll es sich um eine geplante Aktion gehandelt haben. Die drei Männer sollen immer noch flüchtig sein. Auf eine Öffentlichkeitsfahndung haben sowohl die Justizdirektion als auch die Sicherheitsdirektion respektive die Kantonspolizei verzichtet.
Zwei der Ausbrecher stammten aus dem gleichen Land. Die Sprecherin der Justizdirektion weigert sich aber, zu den Nationalitäten der Flüchtigen detaillierte Angaben zu machen. Man habe sich entschieden, auf die Nennung der Nationalitäten zu verzichten, weil sie nicht relevant sei. Diese inakzeptable Aussage zeugt von der Handschrift der Justizdirektorin, Frau Regierungsrätin Jacqueline Fehr.
Die SVP des Kantons Zürich nimmt mit grossem Befremden Kenntnis, dass sowohl auf eine Öffentlichkeitsfahndung als auch auf die Nennung der Nationalitäten der Flüchtigen verzichtet wird.
Die Justizdirektion scheint keine Lehren aus der inakzeptablen Informationspolitik im Falle Kuster aus dem Jahre 2016 gezogen zu haben. Und das Amt für Justizvollzug vorstösst damit auch gegen fundamentale Anliegen zur öffentlichen Sicherheit!
Die Zürcherinnen und Zürcher haben bald die Möglichkeit, diesen unhaltbaren Zuständen im Kanton Zürich ein Ende zu setzen, indem sie die Initiative der SVP des Kantons Zürich, welche die Nennung der Nationalitäten bei Polizeimeldungen verlangt, wuchtig annehmen.