Prämienverbilligung: Mehr Fakten und weniger Fake-News
Krankenkassen und individuelle Prämienverbilligung (IPV) stehen, so kurz vor der Ankündigung der Krankenkassenprämien fürs Jahr 2024, im politischen Fokus. Zudem herrscht Wahlkampf. Anders ist der stümperhafte Angriff des Tages-Anzeigers und der Linken auf unsere Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli nicht zu erklären.
Prämienverbilligung: Mehr Fakten und weniger Fake-News
Im April 2019, also noch vor Amtsantritt der heutigen Regierungsrätin, hat der Kantonsrat mit 150:0 Stimmen das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) in der Schlussabstimmung einstimmig gutgeheissen. Unter den Ja-Stimmen waren auch jene der damaligen AL-Schwergewichte Kaspar Bütikofer und Markus Bischoff. Das EG KVG regelt die individuelle Prämienverbilligung (IPV) im Kanton Zürich.
Regierungsrätin Natalie Rickli setzt das Gesetz um
Wir halten fest, dass Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli die IPV entsprechend dem Gesetz umsetzt:
• Das IPV-System, das im Kanton Zürich seit 2021 gilt, legt den Fokus auf die Bedarfsgerechtigkeit – jene Personen erhalten IPV, welche am meisten darauf angewiesen sind.
• Die Krankenkassen-Prämien steigen stärker als die Löhne. Dies führt dazu, dass insbesondere die unteren Einkommen noch stärker belastet werden.
• Entsprechend muss ein grösserer Anteil, der zur Verfügung stehenden IPV-Mittel, für die Entlastung der Personen in den unteren Einkommensbereichen eingesetzt werden, wodurch die Quote der Bezüger in den Planzahlen der Regierung im KEF leicht abnimmt.
• Fakt ist auch, dass der Kanton Zürich jedes Jahr mehr Geld für die IPV zur Verfügung stellt. Dieses Jahr sind bereits über 1,1 Mia. Franken im Budget vorgesehen. Der Betrag nimmt um rund 100 Mio. jährlich zu.
Die SVP steht zum geltenden Gesetz (EG KVG) und fordert die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben. Das heutige System der IPV im Kanton Zürich ist besser als in vielen anderen Kantonen und ein gerechteres System als das alte. Es sorgt dafür, dass jeder Franken über die Jahre am richtigen Ort ankommt. Akkurat werden die Daten erhoben und die beantragten IPV berechnet. Genauso, wie es der Gesetzgeber ursprünglich auch vorgesehen hat.
Unfaires und durchsichtiges Wahlkampfmanöver
Wir vermissen auf linker Seite Kantonsrätinnen und Kantonsräte in ihren Reihen, die das Gesetz mitgestaltet und verstanden haben. Entweder gilt die Vermögensgrenze per Gesetz oder die früher diskutierte Zielgrösse von 30% der Bezugsberechtigten – beides gleichzeitig einzuhalten wird schwierig.
Nun aber unsere Regierungsrätin für ein System verantwortlich zu machen, welches durch ihren Vorgänger entwickelt und vom Kantonsrat so gewünscht wurde, ist nicht nur billiger Wahlkampf, das ist schon fast rufschädigend. Wir sind entsetzt, dass der Tages-Anzeiger hierfür Hand bietet.