Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz geht in die richtige Richtung

Die SVP begrüsst die besagte Gesetzesrevision ausdrücklich.
Die Vernehmlassung zur Änderung des SPFG wurde im Frühjahr 2019 durchgeführt und wurde von politischen Parteien, Spitälern, Gemeinden und Verbänden kontrovers aufgenommen. Die neue Vorlage trägt unmissverständlich die Handschrift der SVP-Gesundheitsdirektorin, Regierungsrätin Natalie Rickli.
Einige der geforderten Änderungen zur ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage wurden aufgenommen, was zur Streichung vorgesehener Regelungen führte. Die SVP begrüsst, dass kostentreibende Vorgaben und Regulierungen keinen Einzug in diese Gesetzesrevision finden und das Lohnsystem eines Listenspitals keine falschen Anreize für medizinisch unnötige Behandlungen aufweisen darf. Zumal auch die Vergütungssysteme an den kantonalen Spitälern eine Obergrenze erfahren werden. Aus diesem Grund sind die Erwartungen an die Vorlage 5637 entsprechend hoch und werden zu berechtigten Diskussionen führen.
Die SVP wird sich in der zuständigen Kommission KSSG intensiv in die Beratungen einbringen. Das Zürcher Gesundheitssystem ist gut aufgestellt und erbringt eindrückliche Leistungen. Auch mit dieser Gesetzesvorlage V5637 gilt es, den Blick fürs Ganze nicht zu verlieren und auch die Kosten im Auge zu behalten.
Auskunft:
Lorenz Habicher, Kantonsrat, 079 205 78 10, lhabiche@gmx.ch
Benjamin Fischer, Parteipräsident, 079 394 13 37, praesident@svp-zuerich.ch
Martin Hübscher, Fraktionspräsident, 079 222 27 80, huebscher.liebensberg@bluewin.ch