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Medienmitteilung

Standortentscheid geologisches Tiefenlager

SVP des Kantons Zürich begrüsst Standortentscheid, hat aber klare Forderungen

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat heute Samstag, 10. September 2022, die betroffenen Grundeigentümer über den Standort für ein geologisches Tiefenlager orientiert. Das Tiefenlager soll im Kanton Zürich auf dem Gebiet Nördlich Lägern gebaut werden. Die SVP des Kantons Zürich anerkennt die Notwendigkeit, radioaktive Abfälle aus der Stromproduktion, Medizin, Industrie und Forschung langfristig sicher in der Schweiz zu entsorgen. Zudem begrüsst die SVP, dass mit dem Standortentscheid nach 14 Jahren endlich ein wichtiger Schritt für eine sichere Lagerung erfolgt und fordert von den Verantwortlichen höchste Sorgfalt bei der Realisierung des Projekts.

Für die SVP müssen besonders die Ergebnisse der Untersuchungen im Bereich Sicherheit transparent, verständlich und vollständig veröffentlicht werden. Zur Sicherheit gehört nicht nur das eigentliche Lager, sondern auch die Zubringer-Transportrouten. Die betroffenen Gebiete sind über die Planung und Ausführungsschritte der Oberflächenanlagen und der Verkehrserschliessung rechtzeitig und detailliert zu orientieren. Der Bund steht in der Pflicht, den Kanton Zürich und die Standortgemeinden in der Kommunikation umfassend zu unterstützen.

Die SVP erwartet von den Verantwortlichen, dass die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeindeautonomie bei raumplanerischen Fragen gewahrt bleiben. Im Weiteren sind die unmittelbar von den Oberflächenanlagen betroffenen Standortgemeinden für die ihnen erwachsenden Lasten während des Baus und aufgrund des Betriebs des Tiefenlagers zu entschädigen.

Gegen die Mitwirkung des benachbarten Auslandes bei der Planung ist nichts einzuwenden, aber die Entscheidungsgewalt für die Realisierung muss ausschliesslich bei der Schweiz bleiben.

Damit die Wertschöpfung im Kanton Zürich und in den betroffenen Regionen bleibt, müssen für die Planung und den Bau der Infrastrukturanlagen grundsätzlich einheimische Unternehmen berücksichtigt werden.

Kontakt für Rückfragen:
Kantonsrat Christian Lucek, 079 402 31 41
Kantonsrat Domenik Ledergerber, Parteipräsident SVP ZH, 079 295 90 22

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