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Medienmitteilung

SVP begrüsst Zulassungsbeschränkung für Ärzte

SVP begrüsst Zulassungsbeschränkung für Ärzte

Die Zuwanderung von Ärzten, vor allem aus dem EU-Raum, treibt die Gesundheitskosten in die Höhe. Die Anzahl aktiver Arztbewilligungen im Kanton Zürich hat in den letzten Jahren stark zugenommen, was zum massiven Anstieg der Gesundheitskosten beiträgt. Jede neue Arztpraxis kostet den Prämienzahler im Durchschnitt über eine halbe Million Franken pro Jahr. Die SVP begrüsst, dass Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli bereits in ihrem ersten Amtsjahr rasch handelt und den sofortigen Zulassungsstopp anordnet.

 

Anzahl Praxisneueröffnungen werden reduziert

Ärztinnen und Ärzte, die nicht mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte tätig gewesen sind, unterliegen per sofort einer Zulassungsbeschränkung und können damit nicht zulasten der obligatorischen Krankenkasse (OKP) tätig sein. Dadurch wird die Anzahl Praxisneueröffnungen reduziert. Ausgenommen von der Beschränkung sind insbesondere Hausärzte sowie die Kinder- und Jugendmedizin. Auch die Spitalambulatorien sollen vorerst ausgenommen werden, um die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen nicht zu behindern.

 

Zuwanderung wieder eigenständig regeln

Noch im Jahr 2013 hat der Zürcher Regierungsrat unter anderem mit dem Argument „ein Zulassungsstopp sei nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar“ auf die Wiedereinführung des Ärztestopps verzichtet. Dies stellt sich nun als Fehlentscheid heraus und ist nur ein Beispiel, das die Bedeutung einer souveränen Migrationspolitik zeigt.

Die SVP fordert, dass die Zuwanderung auch in anderen Bereichen endlich wieder bedarfsgerecht und im Sinne des Gemeinwohls gesteuert werden kann. Dafür wurde 2018 die Begrenzungsinitiative eingereicht, die nächstes Jahr zur Abstimmung kommt. Diese verlangt, dass die Zuwanderung wieder eigenständig geregelt und kontrolliert wird.

 

Überproportionale Zuwanderung von Ärzten

Mit dem stetigen Bevölkerungswachstum steigt auch der Bedarf an Ärztinnen und Ärzten, doch der massive Stellenausbau im Kanton Zürich kann alleine dadurch nicht erklärt werden.

Stieg die Bevölkerung von 2010–2018 um 10.6% an, so nahm die Zahl der Ärztinnen und Ärzte um über 44% zu. Es muss also davon ausgegangen werden, dass im Kanton Zürich eine ungesunde Überversorgung besteht, die zu einem Kostenwachstum und medizinisch nicht indizierten Behandlungen führt.

 

Ärzte wandern wegen höherer Löhne in die Schweiz ein

Die Zahl der Ärzte mit ausländischem Diplom hat sich von 384 im Jahr 2010 auf 1744 im letzten Jahr erhöht, das entspricht einer schwindelerregenden Steigerung von über 350%. Neben den horrenden Kosten ist auch die Qualität der Ausbildung problematisch, vor allem wenn ausländische Ärzte Behandlungen vornehmen, ohne über den nötigen Facharzttitel mit Schweizer Standards zu verfügen. Es ist natürlich verständlich, dass ausländische Ärzte lieber in der Schweiz zu höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen arbeiten. Es ist jedoch die Verantwortung von Bund und Kantonen sicherzustellen, dass sich die Zuwanderung am tatsächlichen Bedarf orientiert, das ist aktuell nicht der Fall. Nicht zuletzt ist die unkontrollierte Zuwanderung auch gegenüber den Herkunftsstaaten problematisch, die viel Geld in die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte investieren, welche nach Abschluss der Ausbildung ihrem Land den Rücken kehren.

 

Heiniger hat Bedarfsabklärung unterlassen

Der Anstieg der Anzahl Ärzte alleine reicht natürlich nicht aus, um das tatsächliche Ausmass der Überversorgung im Kanton Zürich zu beziffern. Ein Teil der Diskrepanz dürfte auf andere Ursachen wie vermehrte Teilzeitarbeit, Senkung der maximal zulässigen Arbeitszeit in den Spitälern, Nachfrageerhöhung durch medizinischen Fortschritt sowie steigende Alterung der Bevölkerung zurückzuführen sein. Es ist eine detaillierte Erhebung des Bedarfs der Bevölkerung an Leistungen notwendig, was unter dem früheren Gesundheitsdirektor Heiniger sträflich vernachlässigt wurde.

 

Rickli schafft Klarheit

Während für die stationäre Versorgung breite statistische Grundlagen vorliegen, fehlen im ambulanten Bereich detaillierte Daten zur Erbringung und Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen. Insbesondere aufgrund der stetig steigenden Gesundheitskosten und zunehmenden Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich wird diese Transparenz immer dringender. Auch hier handelt Regierungsrätin Rickli und schafft mit der Erhebung der erforderlichen Daten endlich Klarheit, um die vom Bund angestrebte Planung der ambulanten Versorgung auf kantonaler Ebene vorzubereiten.

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