Mitmachen
Medienmitteilung

SVP fordert Nachbesserungen beim Wasserschutzgesetz

Zu viele Nachteile für Privateigentum und Fruchtfolgeflächen

Nach dem Ablehnen des Wassergesetzes im Februar 2019, das in der Bevölkerung vor allem wegen der Möglichkeit der Privatisierung abgelehnt wurde, sind die bis anhin zwei Gesetze und fünf Verordnungen nochmals über mehr als zwei Jahre in der KEVU ausführlich und intensiv diskutiert worden und zu einem neuen Regelwerk in einem einzigen Gesetz zusammengefasst worden.

Die Neuauflage des Wassergesetzes wurde an verschiedenen Artikeln nach links-grün angepasst. So wurde die Festlegung zur Ausscheidung von Gewässerräumen und Revitalisierung ausgedehnt. Der Schutz des Grundeigentums, sei es für Private oder in der Landwirtschaft, wird wesentlich abgeschwächt, was wir von der SVP beanstanden. Konsequent hat die SVP von Anfang an Anträge für den Erhalt und Schutz des Eigentums eingebracht. So ist bei Artikel 17 klar unser Anliegen, dass die Festlegung des Gewässerraums unter grösstmöglicher Schonung des Privateigentums erfolgen soll. Die regierungsrätliche Vorlage geht nicht auf den Schutz des Privateigentums ein. Das heisst, dass jede neue Festlegung von Gewässerraum eine Eigentumsbeschränkung bedeutet. Die SVP ist gegen diese Beschränkung, nach einer Abwägung aller Interessen sollen diese Beschränkungen möglichst geringgehalten werden. Wir haben hier einen Minderheitsantrag gestellt und möchten dies im neuen Gesetz verankert haben. Das Eigentum muss weiterhin den grösstmöglichen Schutz geniessen.

Mit dem Minderheitsantrag bei Artikel 22.4, der den Verlust von Fruchtfolgeflächen (FFF) nach Möglichkeiten vermeiden will, möchte die SVP die wichtigen FFF explizit schützen. Die Landwirtschaft darf nicht weiter geschwächt werden. Auch hier befürchten wir Einschränkungen beim Schutz des Eigentums. Zum Beispiel, dass nicht einmal mehr Kühe neben kleinen Bächen weiden dürften. Unser gestellter Antrag: „Der Verlust von FFF ist nach Möglichkeiten zu vermeiden“, welcher im gleichen Wortlaut bereits im alten Wassergesetz gestanden hat, ist auch seitens Baudirektion ein guter Kompromiss. Leider ist auch hier die SVP in der Minderheit und hat dementsprechend einen Minderheitsantrag gestellt. Die SVP hat von Anfang an klar kommuniziert, dass sie Hand dazu bietet das neue Wassergesetz zügig abzuschliessen. Zähneknirschend sind wir Kompromisse eingegangen und erwarten jetzt im Gegenzug ein Entgegenkommen bei den Minderheitsanträgen in der Ratsdebatte von den sogenannten „Kompromiss-Parteien“. In der jetzigen Fassung kann die SVP dem neuen Wassergesetz nicht zustimmen.

Kontakt für Rückfragen:
Sandy Bossert, Kantonsrätin, 079 288 15 14, sandy007@bluewin.ch
Christian Lucek, Kantonsrat, 079 402 31 41, christian.lucek@hispeed.ch

Artikel teilen
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden