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Medienmitteilung

SVP lehnt weitere Bürokratisierung der Hauswirtschaft ab

Die SVP des Kantons Zürich nimmt zur Kenntnis, dass der Regierungsrat am 8. April 2020 eine weitere Bürokratisierung der Hauswirtschaft beschlossen hat. Der revidierte Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer (NAV Hauswirtschaft) führt zu Auflagen, die für private Haushalte kaum einzuhalten sind. Zudem ist das Vorgehen des Regierungsrats verfassungsrechtlich – und damit staatspolitisch – problematisch.

Der Regierungsrat hat am 8. April 2020 den nenen NAV-Hauswirtschaft verabschiedet. Dabei hat er im wesentlichen die Vorgaben des Bundes, welche im Modell-NAV des SECO enthalten sind, unkritisch übernommen. So wird insbesondere eine detaillierte Regelung für die 24-Stunden-Betreuung geschaffen. Neu sind Fragen der telefonischen Erreichbarkeit, Pausen, Präsenzzeit, Internetzugang, Zugang zu sanitären und anderen Einrichtungen minutiös geregelt. Zudem muss wöchentlich über die geleistete Arbeit, Nachtarbeit, Pausen und Präsenzzeit abgerechnet werden.

Die SVP lehnt eine solche Bürokratisierung privater, hauswirtschaftlicher Verhältnisse ab:
Es entspricht einem breit abgestützten gesellschaftspolitischen Anliegen, eine finanzierbare Betreuung in den eigenen 4 Wänden zu fördern. Dies gilt für die private Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen.
Das Verhältnis in der Hauswirtschaft, und ganz besonders in der 24-Stunden-Betreuung, beruht auf einem privaten, ausgeprägten Vertrauensverhältnis. Detaillierte Regelungen zu Präsenzzeiten, Pausen, Lohnabrechnung und dergleichen sind weder notwendig noch hilfreich; einmal mehr wird an der Lebenswirklichkeit vorbei normiert.
Die Handhabung der neuen, auch administrativen Auflagen ist für Privathaushalte kaum zu bewältigen; eine massgebliche Verteuerung sowie steigende Rechtsrisiken sind die Folge.
Das Regulierungsgefüge ist schon heute für private Haushalte kaum noch zu überblicken. Zu beachten sind nämlich insbesondere neben dem OR der Bundes NAV Hauswirtschaft, der Modell-NAV SECO als Richtschnur sowie der kantonale NAV Hauswirtschaft.
Zudem ist nicht klar, auf welche Rechtsgrundlage sich der Regierungsrat beim Erlass des NAV-Hauswirtschaft stützt. Erlasse von dieser Tragweite, welche zudem massgeblich in Grundrechte eingreifen, bedürfen einer demokratisch legitimierten Grundlage. Eine solche sieht die SVP in casu nicht.
Kontakt für Rückfragen:
Wolfram Kuoni, Präsident Kommission für Wirtschaft, Gewerbe und Finanzen, 079 352 65 76, kuoni@kuonilaw.ch
Martin Suter, Parteisekretär, 079 240 41 41, suter@svp-zuerich.ch

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