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Medienmitteilung

Fraktionserklärung: SVP reicht parlamentarische Initiative zur Wahrung der Mindestabstände von Windkraftanlagen ein

Die Baudirektion von Martin Neukom argumentiert mit fragwürdigen Zahlen bei der Planung von Windkraftanlagen im Kanton Zürich. Der Fakt bleibt: Windkraft lohnt sich nicht im Kanton Zürich und führt zu einer massiven Verschandelung der Landschaft. Neukoms Windräder unterschreiten zudem die gängigen Mindestabstände. Die Bevölkerung muss mitreden dürfen. Um Klarheit zu schaffen, reicht die SVP eine parlamentarische Initiative ein.

Im vergangenen Oktober stellte der Zürcher Baudirektor seine Pläne bezüglich dem Windkraftausbau im Kanton Zürich vor. Aufgrund des Grundlagenberichts vom 21. Dezember 2022 sieht der Baudirektor vor, 176 Windkraftanlagen innerhalb von 46 ausgeschiedenen Gebieten zu installieren. Dies für eine Stromproduktion, die maximal 7 % des kantonsweiten Verbrauches erbringt. Zweifelsfrei produzieren Windkraftanlagen elektrische Energie, sofern es windet, und zwar genügend windet. Es ist auch wichtig zu wissen, dass der Wind in einer Höhe zwischen 100 und 230 Metern vorhanden sein muss. Denn diese Windkraftanlagen, welche infrage kommen, nehmen die Windenergie in dieser Höhe auf. Eigenartigerweise ist es aber so, dass der vorliegende Bericht der Baudirektion, der einzige Bericht ist, welcher den Kanton Zürich als potenzielles Windenergiegebiet bezeichnet. Unlängst, im Jahr 2014, wurde durch den ehemaligen Baudirektor Kägi ebenfalls ein Bericht in Auftrag gegeben und veröffentlicht, welcher bezeugt, dass Windkraft im Kanton Zürich aussichtslos und ungeeignet ist. Dass mit falschen Zahlen argumentiert wird, zeigen beispielsweise auch die Kraftwerke am Gotthard und am Nufenen. Diese bringen massiv weniger Energie, als vor dem Bau prognostiziert wurde. Der gesamtschweizerische Auslastungsgrad von Windkraftanlagen betrug zwischen den Jahren 2017–2020 21 %. Dies zeigt, dass der Kanton Zürich als Windregion absolut ungeeignet ist.

Belastung von Mensch und Natur

Aber was bedeutet der Bau dieser Anlagen für die Natur und Umwelt? Einerseits der optische Eindruck einer Anlage, welche mit 230 Meter doppelt so hoch ist wie der Primetower in Zürich oder 8-mal so hoch wie eine Fichte im umliegenden Wald. Der Bau bringt pro Windrad 1000 – 2000 Tonnen Beton, mehrere hundert Tonnen Stahl, Waldrodungen für eine Anlage von ca. 5000 m². Der Wald bleibt in den Betriebsjahren der Windkraftanlage weg, denn die Kranzufahrten müssen jederzeit gewährleistet sein. Übrigens, eine Kranlieferung, um diese Anlagen aufzustellen oder bewirtschaften zu können, braucht 48 Fahrten mit einem 40-Tönner-Lastwagen, im Wald notabene. Die Hochspannungsleitungen durch den Wald erwähne ich gar nicht.

Geschätzte Damen und Herren, geschätzter Herr Baudirektor und geschätzter Gesamtregierungsrat, unter der Beachtung all dieser Fakten betreffend einer Stromerzeugungsart, welche noch weniger als marginal ist, ist es doch legitim, dass Gemeinden sich gegen den Bau von solchen Ungetümen wehren und sich gegen eine Landschaftsverschandelung aussprechen. Diese Gemeinden wollen keine negative Beeinflussung auf ihre Bevölkerung durch Infraschall, sie wollen keinen Schattenwurf und sie wollen keinen Eiswurf im Winter. Ja, wissen Sie, wenn sich Eis auf 200 Metern Höhe mit einer Geschwindigkeit von bspw. 100 km/h vom Rotor ablöst, kann das sehr unangenehm werden, wenn dieser Eismocken Menschen oder Häuser trifft.

Anliegen der Bevölkerung müssen ernst genommen werden

Also geschätzter Herr Baudirektor und Gesamtregierungsrat, es zeugt schon von massiver Arroganz und von beinahe totalitärer Ignoranz, wenn im Tagesanzeiger in der vergangenen Woche vom Baudirektor zu lesen ist, dass die Gemeinden, welche sich für Ihre Bevölkerung einsetzen bzw. deren Bevölkerung ein Anliegen hat, sofort faktisch kaltgestellt werden sollen und auf das Rechtsverfahren verwiesen wird. Bitte nehmen Sie die Anliegen der Bevölkerung ernst. Denn in ganz Europa gibt’s kein Land, welches Windräder so nahe an Wohngebäuden erstellt, wie Sie das wollen!

Um diese Rechtslage zu festigen, wird die SVP/EDU-Fraktion zu diesem Thema heute Nachmittag eine entsprechende parlamentarische Initiative einreichen, mit welcher zum Abstandsthema Klarheit geschaffen wird und damit das Mitbestimmungsrecht von Gemeinden und Bevölkerung gewahrt bleibt.

Es braucht dringend eine politische Auseinandersetzung über Mindestabstände von WKA zu Wohnbauten. Damit kann nicht nur Rechtssicherheit geschaffen werden, es werden auch unnötige Planungskosten gespart.

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