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Medienmitteilung

Volksentscheide umsetzen – Härtefallklausel abschaffen

Am 28.11.2010 haben Volk und Stände die Ausschaffungsinitiative angenommen und in der Verfassung festgehalten, dass delinquente Ausländer nach einer Verurteilung bei den aufgeführten Strafen automatisch ausgeschafft werden. Zu diesen Delikten gehört gemäss der Verfassung Art. 121 Abs. 3 auch «missbräuchliche Leistungen der Sozialhilfe».

Bei der Abstimmung zur Durchsetzungsinitiative versprachen die Gegner, allen voran Ständerat Daniel Jositsch (SP), dass die «Härtefallklausel» nur «ausnahmsweise» angewandt werden darf. So sieht es auch das aktuelle Gesetz vor. Wie die Statistik des Bundes jedoch zeigt, wird nur in 71 Prozent der Fälle, in denen das Gesetz eine obligatorische Landesverweisung verlangt, auch wirklich eine solche verhängt.

Somit kann nicht mehr von «ausnahmsweise» die Rede sein, sondern damit unterlaufen die Gerichte das Gesetz.

Wie der aktuelle Fall im Bezirk Pfäffikon bezeugt, wird die Härtefallklausel, entgegen dem Willes des Volkes und entgegen dem Willen des Gesetzgebers, in die Normalität verkehrt.

So soll eine italienische Sozialhilfebetrügerin, welche seit Januar 2015 Sozialhilfe in Illnau-Effretikon bezieht, nicht nach Italien ausgeschafft werden, weil die SP-Bezirksrichterin an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung zur Ansicht gelangte, dass dies nicht zumutbar sei.

Eine solche Interpretation von Verfassung und Gesetz lässt die Vermutung zu, dass in diesem Urteil auch die parteipolitische Gesinnung eine entscheidende Rolle spielte.

Denn die SVP verwundert es doch sehr, dass eine Ausschaffung einer verurteilten Betrügerin in die Feriendestination Italien nicht zumutbar sein soll, gilt doch Italien als Nachbarstaat der Schweiz nicht unbedingt als Land, bei dem man bei einer Ausschaffung nach Leib und Leben bedroht sein soll.

Die Zürcher SVP sieht sich in der Pflicht solche Missstände öffentlich zu machen. Die Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht zu erfahren, wie ihre gewählten Amtsträger, inkl. Richterinnen und Richter, klare Volksentscheide missachten, den Willen des Gesetzgebers strapazieren und so Sozialhilfebetrüger vor deren gerechten Strafe schützen.

Hinsichtlich Härtefallklausel und deren Anwendung wird die Zürcher SVP weitere Massnahmen prüfen. Da im Zusammenhang mit der Härtefallklausel die Versprechen aus dem Abstimmungskampf nicht eingehalten werden, ist eine Abschaffung derselben zu diskutieren.

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