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Medienmitteilung

Zürcher SVP wehrt sich gegen die Verschleuderung des Stimm- und Wahlrechts

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat unter Federführung von Stadtpräsidentin Corinne Mauch heute beschlossen, eine Behördeninitiative zur Einführung eines kommunalen Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer einzureichen.

Die politischen Rechte sind nicht irgendwelche Rechte, die man wie andere Rechte des privat- oder öffentlichen Rechts auch Ausländern einräumt. Die Kopplung von Staatsangehörigkeit und Aktivbürgerrecht hat ihre innere Begründung.

Widersprüchliche Rechtsordnung

Eine Rechtsordnung, die Ausländern nach einer gewissen Wohnsitzdauer die politischen Rechte einräumt und sie damit über die Wahl der gesetzgebenden Körperschaft und anderer Behörden sowie über zahllose Sachfragen mitentscheiden lässt, diese Ausländer aber nicht gleichzeitig z.B. zu Militär- oder zivilem Ersatzdienst und Zivilschutz verpflichtet, sie unter gewissen Voraussetzungen des Landes verweist usw., ist widersprüchlich.

Gefährliche Verschiebung der Machtverhältnisse

Das Ausländerstimmrecht kann die politischen Machtverhältnisse zu Ungunsten der Schweizer Bevölkerung nachhaltig verändern. Es wird verschwiegen, dass der Anteil der niedergelassenen Ausländer aus fremden Kulturkreisen stetig wächst: Während der letzten 11 Jahre sind über eine Million zusätzliche Ausländer in die Schweiz eingewandert. Diese Ausländer wären die Wähler und die Gewählten von morgen.

In der Stadt Zürich beträgt der gesamte Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung 2019 beinahe 33 %, jeder Dritte ist ein Ausländer ohne Schweizer Pass. In gewissen Quartieren sind die Ausländer bereits in der Mehrheit. Eine Majorisierung der Schweizer durch die ausländische Bevölkerung ist, bei der heutigen Bevölkerungsentwicklung des Kantons Zürich, langfristig gesehen keine unrealistische Entwicklung. Würde das Ausländerstimm- und Wahlrecht eingeführt, könnten religiös-radikale ausländische Gruppierungen in die Parlamente einziehen und ihre radikalen Visionen durchsetzen.

Mit einer vernünftigen Einbürgerungspraxis, wie es die Züricher SVP in der Vernehmlassung zum Kantonalen Bürgerrechtsgesetz fordert, können diese Entwicklungen verhindert werden.

Verantwortung liegt nun beim Kantonsrat

Der Kantonsrat ist nun in der Verantwortung diese widersinnige Behördeninitiative nicht zu unterstützen und so dem Anliegen aus der Stadt Zürich eine Absage zu erteilen. Sollte der Kantonsrat das Anliegen unterstützen, wird sich die Zürcher SVP bei der Volksabstimmung mit aller Kraft dagegen wehren.

Kontakt für Rückfragen:

– NR Mauro Tuena, Präsident SVP Stadt Zürich
– GR Patrick Walder, Präsident SVP des Kantons Zürich

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