Taten statt Ausreden: Status S ab-, kriminelle Afghanen ausschaffen!

Die aktuellen Zahlen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sind besorgniserregend. Der Asylbestand steigt stetig. Innert drei Jahren hat sich zudem der Bestand an Personen mit dem Status S im Kanton Zürich mehr als verdreifacht – 12’622 Personen leben aktuell allein im Kanton unter diesem provisorischen Schutzstatus. Gleichzeitig häufen sich schwere Straftaten, insbesondere Sexualdelikte durch afghanische Staatsangehörige. Die negativen Folgen für unsere Bevölkerung und Steuerzahler sind untragbar: Steigende Kriminalität, mangelnder Wohnraum und stetig steigende Sozialkosten.
Asylpolitik ausser Kontrolle: Schutzstatus S begrenzen, Grenzkontrollen verschärfen
Die SVP fordert mit Nachdruck: Die Motion von Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) zur Begrenzung des Schutzstatus S (24.3378) muss sofort umgesetzt werden. Es ist nicht länger akzeptabel, dass die Schweiz flächendeckend Schutz gewährt, obwohl es längst Regionen in der Ukraine gibt, die nicht (mehr) umkämpft sind. Es braucht eine klare Definition sicherer Gebiete und ein sofortiges Ende der pauschalen Schutzgewährung. Wer nicht mehr gefährdet ist, hat die Schweiz zu verlassen.
Der Schutzstatus S wird zudem zunehmend zweckentfremdet und von Personen missbraucht, die nicht an Leib und Leben bedroht sind und ihn zur unkontrollierten Einwanderung ins Sozialsystem nutzen. Diese Gruppen verursachen überdurchschnittlich hohe Sozialkosten, ohne realistische Rückkehrperspektiven oder Integrationswillen. «Der Bund muss nun seine Verantwortung wahrnehmen und sicherstellen, dass der Status S nicht als Freipass für staatlich finanzierte Lebensunterstützung missbraucht werden kann», fordert Kantonsrätin Anita Borer und ergänzt: «Zudem ist wichtig, dass wieder verstärkt Grenzkontrollen eingeführt werden, um Asylmigranten, die kein Aufenthaltsrecht haben, bereits an der Grenze abweisen zu können.»
Sexualdelikte durch Asyl-Afghanen: Staat versagt beim Schutz
Ein besonders alarmierendes Bild zeigt sich bei afghanischen Asylsuchenden. Diese stellen nicht nur einen überproportionalen Anteil an den Beschuldigten bei Sexualdelikten, sondern tauchen auch regelmässig in den Ausschaffungsstatistiken auf – im Jahr 2024 wurden 61 Afghanen aus dem Kanton Zürich zurückgeführt, im laufenden Jahr bis Ende April gerade einmal deren 29. Viel zu viele kriminelle Afghanen werden nicht ausgeschafft, weil Bundesrat Beat Jans angeblich keine Rückführungen nach Afghanistan durchsetzen kann oder will. «Dass ein Land wie die Schweiz solche Zustände duldet, ist ein Versagen des Rechtsstaates – auf dem Rücken der Opfer», betont Domenik Ledergerber, Kantonsrat und Parteipräsident.
Kantonsrat und Fraktionspräsident Tobias Weidmann sagt klar: «Unsere Bevölkerung hat ein Anrecht auf Sicherheit und Ordnung. Die SVP wird nicht locker lassen, bis das Asylwesen wieder unter Kontrolle ist und der Rechtsstaat konsequent durchgreift.»