Die zweite und dritte Säule nicht schwächen
Im Jahr 2024 hat der Bundesrat als Teil eines Massnahmenpakets vorgeschlagen, die Steuervorteile bei der Auszahlung von Vorsorgeguthaben einzuschränken, was einer Steuererhöhung gleichkommt. Aus bürgerlicher Sicht ist Widerstand gegenüber diesen Massnahmen angezeigt. Der Bund hat nicht ein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem.

Wer spart, soll – insbesondere im Alter – nicht steuerlich stärker belastet werden. Bild: Adobe Stock
Gemäss dem Bundesamt für Statistik hat ein Schweizer Haushalt bei der Pensionierung im Durchschnitt rund eine Million Franken Vermögen, wenn er kein Eigenheim besitzt und rund 1,6 Millionen Franken, wenn er ein Eigenheim besitzt. Rund 600 000 Franken sind als Vorsorgeguthaben in der Pensionskasse vorhanden und nochmals rund 180 000 Franken in der freiwilligen Altersvorsorge (Säule 3a und 3b). Dazu kommen noch eigene Ersparnisse und wenige Anlagen in Aktien etc. Einzahlungen in die Säule 2 und 3 sollen auch weiterhin vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Zudem ist die Idee, die Kapitalleistungen der Ehepartner nicht mehr gemeinsam zu besteuern, sofern sie nicht im selben Jahr anfallen.
Diese Anpassungen sind erfreulich. Bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern möchte der Bundesrat jedoch die Steuertarife für die separate Besteuerung der Kapitalbezüge erhöhen. Vor allem grössere Beträge sollen stärker bei der Bundessteuer fiskalisch belangt werden. Die Idee sei, die steuerlichen Vorteile bei Kapitalbezügen gegenüber den Rentenbezügen zu mindern. Dies ist aus bürgerlicher Sicht kritisch zu hinterfragen.
Sparen soll sich lohnen
Eigenverantwortliches Sparen ist eine begrüssenswerte Massnahme. Menschen, die Ende des Jahres noch flüssige Mittel zur Verfügung haben und sich damit in die Pensionskasse oder 3. Säule einkaufen, sollen aus Sicht der SVP nicht stärker steuerlich belastet werden. Sparen soll sich lohnen. Personen, welche viel Kapital in der 2. und 3. Säule ansparen, haben mit ihren ordentlichen Steuern schon einen relevanten Betrag an die Staatsfinanzen bezahlt. Die stärkere Belastung von gut situierten, «reichen» Personen ist daher nicht unterstützungswürdig.
Aus bürgerlicher Sicht sind die Bundesfinanzen nicht wegen der Einnahmen, sondern wegen der Ausgaben aus dem Lot. Die Steuererträge sind in den vergangenen Jahren jedes Jahr um rund ein bis zwei Prozent pro Jahr gestiegen. Leider sind die Ausgaben des Bundes in der gleichen Zeitperiode noch stärker gewachsen. Vor allem die soziale Wohlfahrt wie auch die Armee verzeichnen hohe Wachstumsraten. Das Bundesbudget ist aktuell 2,5-mal höher als 1990 und beträgt rund 85 Milliarden Franken. In den kommenden Jahren rechnet der Bund mit weiteren Defiziten aufgrund der stark ansteigenden Ausgaben.
Selbstständigerwerbende steuerlich benachteiligt
Erwähnenswert für alle Selbstständigerwerbenden (inkl. Landwirtschaft) ist, dass der Steuersatz für Kapitalbezug auch für die privilegierte Besteuerung des Liquidationsgewinns bei Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit gültig ist.
Der aus der Aufgabe der Geschäftstätigkeit realisierte Gewinn wird wie ein Kapitalbezug separat besteuert. Bei der Aufgabe eines Handwerksbetriebes kann der Liquidationsgewinn schnell eine Höhe von mehreren hunderttausend Franken erreichen, weil beispielsweise Maschinen und Vorräte über dem Buchwert veräussert werden. Diese «stillen Reserven» stellen einen Teil der Altersvorsorge von Selbstständigerwerbenden dar. Bei der Erhöhung der Steuersätze für Kapitalbezüge wird somit ebenfalls die Aufgabe der Selbstständigkeit steuerlich benachteiligt.
Es ist zurzeit unklar, wie der weitere Verlauf der politischen Diskussion ausgehen wird. Aus den genannten Gründen kritisiert die SVP den bundesrätlichen Wunsch der höheren Besteuerung von Vorsorgegeldern und wird die Debatte weiterhin kritisch begleiten.