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Keine Gesinnungskontrollen in Kloten – SVP warnt vor rechtlich fragwürdiger Extremismus-Initiative

Am 1. Juli hat der Gemeinderat Kloten die Einzelinitiative von Marcel Schmid behandelt, welche verlangt, dass die Stadt keine Liegenschaften mehr an sogenannte extremistische Personen oder Organisationen vermieten oder verpachten darf.

Die Meinungsfreiheit muss in einem demokratischen Rechtsstaat für alle gelten – auch für Meinungen, die unbequem sind. Bild: Adobe Stock

Was auf den ersten Blick nach einem Schutz vor problematischen Gruppierungen aussieht, birgt bei genauer Betrachtung erhebliche Risiken für die Meinungsund Versammlungsfreiheit.

Die SVP Kloten hat sich im Gemeinderat klar gegen die Initiative gestellt. Die vorgeschlagene Regelung ist rechtlich äusserst bedenklich, praktisch kaum durchführbar und öffnet Tür und Tor für ideologische Willkür. Die Begriffe «rassistisch», «sexistisch» oder «fremdenfeindlich » sind nicht klar definiert und lassen sich je nach politischem Klima unterschiedlich auslegen. Wer entscheidet, was noch erlaubt ist und was bereits als extrem gilt? Wer überprüft Gesinnungen im Voraus? Wir lehnen solche fragwürdigen Kontrollmechanismen entschieden ab.

Gefahr der einseitigen Anwendung

In der Debatte habe ich betont, dass Extremismus in jeder Form abzulehnen ist; unabhängig davon, ob er von rechts, von links oder aus religiösen Motiven stammt. Die Initiative, wie sie nun vorliegt, konzentriert sich aber einseitig auf bestimmte Strömungen und droht, linksextreme oder religiöse Extremisten bewusst auszublenden. Eine solche selektive Anwendung ist inakzeptabel.

Wir forderten stattdessen eine konsequente Gleichbehandlung aller extremistischen Ausprägungen ohne ideologische Scheuklappen. Es darf nicht sein, dass der politische Gegner über den Zugang zu öffentlichen Räumen entscheiden kann, während andere Gruppen durchrutschen, nur weil sie besser ins Weltbild passen. Eine politische Einfärbung der Verwaltung ist abzulehnen. Die Meinungsfreiheit muss in einem demokratischen Rechtsstaat für alle gelten – auch für Meinungen, die unbequem sind.

Rechtliche Grundlagen bereits vorhanden

Die Stadt Kloten hat bereits heute die notwendigen rechtlichen Mittel, um im Einzelfall gegen Veranstaltungen mit extremistischen Inhalten oder gegen Sicherheitsrisiken vorzugehen. Dazu braucht es keine pauschalen Gesinnungsvorschriften. Die geltenden Gesetze ermöglichen es dem Stadtrat, Veranstaltungen zu prüfen und bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten zu handeln.

Die von der Initiative geforderte Ergänzung der Gemeindeordnung schafft vor allem Unsicherheit und Rechtsstreitigkeiten. Wir warnten davor, dass solche Regelungen unweigerlich zu politischen Auseinandersetzungen darüber führen würden, wer als «extremistisch» gilt und wer nicht. Dies wäre ein direkter Angriff auf die demokratische Grundordnung und ein unnötiges politisches Risiko für die Stadt Kloten. Die SVP Kloten bleibt deshalb bei ihrer klaren Haltung: Extremismus in jeder Form ist entschieden abzulehnen, aber nicht mit rechtlich fragwürdigen, unausgereiften Instrumenten. Gesinnungskontrollen dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.

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Marco Brunner
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