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Dumm ist der, der Dummes tut

So lautet ein bekanntes Zitat aus dem Film «Forrest Gump». In der Bedeutung des Zitats ist eine Person nicht automatisch dumm, es sei denn, sie verhält sich wirklich dumm.

Mit dem falschen Knopfdruck wird der Gewinn von Abstimmungen schwierig. Bild: Parlamentdienste Kanton Zürich

Der Kantonsrat hat am vergangenen Montag die Abstände vom Siedlungsgebiet zur Landwirtschaftszone diskutiert. Raumplanung ist ein komplexes Thema, zugegeben. Dass man nicht immer den Durchblick behält, verständlich. Aber wenn eine ganze Kantonsratssitzung im Nonsens erstickt, nur weil man am Schluss den falschen Knopf drückt, na ja…

Aber von Anfang an. Ich muss leider mit etwas Theorie ausholen, liebe Leserschaft, damit man das Ganze nachvollziehen kann. Erläuternd kann man sagen: Es gibt das Siedlungsgebiet; das ist da, wo man bauen kann und es verschiedene Bauzonen wie beispielsweise die Kernzone, Wohnzonen, Industrie- und Gewerbezonen etc. gibt. In diesen Zonen gelten unterschiedliche Ausnützungsziffern sowie Bau- oder Nutzweisen.

Und dann gibt es das Nicht-Siedlungsgebiet. Das ist da, wo bauen nicht wirklich, oder nur bedingt, zugelassen ist, wie zum Beispiel die Landwirtschaftszone oder die Freihaltezone.

Nun gelten innerhalb des Siedlungsgebiets gewisse Abstände zwischen Gebäuden auf Parzellen. In Wohnzonen sind das üblicherweise Abstände von 6,50 m (grosser Grundabstand) bzw. 3,50 m (kleiner Grundabstand).

Die Abstände am Siedlungsrand – also da, wo die Bauzone an die Nicht-Bauzone grenzt – sind im Zürcher Bau- und Planungsgesetz nicht in absoluten Zahlen definiert. Laut übergeordnetem Recht des Bundes müssen die Kantone diese Abstände nun festlegen. Der Regierungsrat hat daher einen Abstand von 3,50 m vorgeschlagen, um die Abstände gegenüber den üblichen geltenden Grenzabständen innerhalb der Bauzonen einheitlich zu halten.

Der Regierungsrat ging in seinem Vorschlag aber noch weiter und wollte am Siedlungsrand auch einen unterirdischen Grenzabstand von 1,50 m einführen, keine besonderen Gebäude wie beispielsweise Gartenhäuschen im Grenzbereich mehr zulassen und das Näherbaurecht ausschliessen. Das ging dann einer bürgerlichen Mehrheit in der Kommission für Planung und Bau (KPB) doch zu weit und so lautete der Kommissionsmehrheitsbeschluss, den Antrag des Regierungsrats grundsätzlich abzulehnen – es sei denn, die Abstände könnten reduziert und das Näherbaurecht beibehalten werden. So kamen dann durch SVP, FDP und Die Mitte mehrere Minderheitsanträge zustande, die den oberirdischen Abstand auf 1,50 m und den unterirdischen Abstand auf 1,0 m (Anträge SVP) reduzieren wollten. Weiter sollten kleinere Bauten im Grenzbereich möglich bleiben und das Näherbaurecht weiter gelten (Anträge Die Mitte).

So weit, so gut. Der Grundsatz bei der Abstimmung im Rat war dann der Folgende: Bringen wir die bürgerlichen Minderheitsanträge durch und «bereinigen» somit die Vorlage des Regierungsrats, unterstützen wir den Antrag des Regierungsrats und lehnen den Kommissionsmehrheitsantrag ab. Verlieren wir die bürgerlichen Minderheitsanträge, müssen wir den Kommissionsmehrheitsantrag unterstützen, der den Vorschlag der Regierung gänzlich ablehnt.

Eigentlich nicht so schwer, oder? Blicken Sie noch durch, liebe Leserschaft? Überraschenderweise und auf Grund von Abwesenheiten auf der linken Ratsseite kamen tatsächlich alle genannten bürgerlichen Minderheitsanträge im Rat durch. Ein kleiner Siegeszug auf der ganzen Linie. Jetzt muss zum Schluss nur noch die «bereinigte» Version bestätigt werden und gut ist. Rausgeholt, was rauszuholen war.

Tja, leider bekam dies die Mitte offensichtlich nicht mit. Oder wer weiss, welcher Teufel da die ehemalige CVP geritten hat? Oder hat sie einfach in der Hitze des Gefechts den Kopf verloren? Der Knopfdruck zum Schluss war jedenfalls der falsche und so wurden alle gewonnenen Minderheitsanträge – zwei davon von der Mitte selbst – wieder verworfen. Unglaublich. Muss man das verstehen? Kennen Sie das Gefühl, liebe Leserschaft, wenn der Lieblingssportverein eine klare Führung aus der Hand gibt, in die Overtime muss und dann das entscheidende Tor zum Sudden Death kassiert? So fühlte sich der vergangene Montagmorgen an, mit dem Unterschied, dass man ein Spiel und das nötige Glück nicht erzwingen kann, das Wissen um die richtige Abstimmung aber schon.

Das Votum im Kantonsrat als Video:

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SVP Kantonsrätin (ZH)
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