Mitmachen
Artikel

Das Vertragswerk Schweiz–EU führt zur Entwertung der Schweizer Maturität

Der Bundesrat und die schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz haben im Jahr 2023 in einer gemeinsamen Erklärung unter anderem folgendes strategisches Ziel formuliert: «Der prüfungsfreie Zugang zur Universität mit gymnasialer Matur ist langfristig sichergestellt.»

Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag würde sich der Zustrom von ausländischen Studierenden zu den Schweizer Hochschulen massiv verschärfen. Bild: Adobe Stock

Diese Zielsetzung ist illusorisch, sofern das Vertragswerk Schweiz–EU vom Souverän angenommen wird. Denn im Änderungsprotokoll zum Abkommen über die Freizügigkeit, das zum Vertragspaket gehört, wird unter Artikel 7b festgehalten, dass die Schweizerinnen und Schweizer gegenüber den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in Bezug auf das Universitätsstudium keinerlei Sonderbehandlung geniessen dürfen. Als Grundlage dieser Bestimmung gilt Artikel 2 des bereits seit 2002 in Kraft stehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA), der die «Nichtdiskriminierung» aller Staatsangehörigen der Vertragsparteien postuliert.

Im erwähnten «Änderungsprotokoll» vom 13. Juni 2025 wird dieser Artikel in Bezug auf das Bildungswesen nun ausgeweitet. Es wird präzisiert, dass die Gleichbehandlung für alle gilt, welche an einer Schweizer Hochschule studieren möchten – also auch für alle jene, welche heute noch irgendwo im Raum der EU (in dem es etwa 450 Millionen Einwohner gibt) leben und irgendwann in der Schweiz studieren möchten.

Höhere Gebühren für Schweizer drohen

Dass dies Auswirkungen auf die Studiengebühren haben wird, hat der Bundesrat gemerkt. In seinem Erläuternden Bericht schreibt er auf Seite 274: «Nach dem Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum FZA sind universitäre Hochschulen und Fachhochschulen verpflichtet, für Studierende, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind, die gleichen Studiengebühren wie für Schweizer Studierende zu erheben, und zwar unabhängig von ihrem Wohnsitz. Der Nichtdiskriminierungsgrundsatz gilt auch für allfällige Unterstützungsmechanismen der Hochschulen bezüglich Studiengebühren (z.B. Massnahmen zum Erlass von Studiengebühren).» Der Bundesrat schlägt vor, den zu erwartenden Einnahmen-Ausfall der Hochschulen durch Zuschüsse des Bundes und der Kantone zu kompensieren. Diese Massnahme wäre allerdings befristet. Mittel- und langfristig müsste somit mit einer Erhöhung der Studiengebühren für alle – also auch für die schweizerischen Studierenden – gerechnet werden.

Zuwanderung noch leichter gemacht

Was der Bundesrat jedoch nicht bemerkt hat, ist die Tatsache, dass im erwähnten Änderungsprotokoll nicht nur von finanziellen Belangen die Rede ist. Die Gleichstellung («Nichtdiskriminierung») bezieht sich nicht nur auf die Pflichten (Studiengebühren), sondern auch auf alle mit dem Studium verbundenen «Rechte» der Studierenden. In der französischen Fassung kommt dies klar zum Ausdruck. Die Formulierung lautet, unter Bezugnahme auf den oben erwähnten Artikel 2 des FZA: «(…) l’article 2 s’applique, quel que soit le lieu de résidence de l’étudiant, aux taxes d’études et à tous les autres droits liés aux études.» Auf deutsch: «Artikel 2 gilt, unabhängig vom Wohnort des Studierenden, sowohl für die Studiengebühren als auch für alle anderen Rechte in Zusammenhang mit dem Studium.» Wenn also die Schweizerinnen und Schweizer gestützt auf ihr Maturitätsdiplom den prüfungsfreien Zugang zu allen schweizerischen Hochschulen haben, dann muss dieses Recht auch auf alle EU-Staatsangehörigen angewendet werden, welche heute noch in einem EU-Staat leben, für das Studium aber in die Schweiz kommen wollen. Auch sie alle müssten prüfungsfrei zum Studium zugelassen werden. Die Voraussetzung wäre einfach, dass sie (neben dem Nachweis von Sprachkenntnissen) über einen Mittelschulabschluss verfügen, der ihnen in ihrem eigenen Land die Aufnahme eines Hochschulstudiums erlaubt.

Die Folgen liegen auf der Hand: Der Zustrom von ausländischen Studierenden zu den Schweizer Hochschulen würde sich massiv verstärken und dürfte unsere Kapazitätsgrenzen bald übersteigen. Dann müsste zweifellos ein «Filter» eingebaut werden. Dieser müsste für alle «nichtdiskriminierend», also gleich, sein. Wahrscheinlich müssten die Hochschulen geeignete Aufnahmeprüfungen einführen. Das eingangs erwähnte bildungspolitische Ziel des Bundesrates und der Erziehungsdirektorenkonferenz («prüfungsfreier Zugang zur Universität mit gymnasialer Matur») wäre dann reine Makulatur.

über den Autor
Huldrych Thomann
SVP (ZH)
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden