Mehr Sicherheit durch Revision des Polizeigesetzes
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) hat die Teilrevision des Polizeigesetzes in ihrer Sitzung deutlich gutgeheissen.

Der Kanton Zürich braucht eine handlungsfähige Polizei. Bild: Adobe Stock
Damit wird die Vorlage dem Zürcher Kantonsrat zur Beratung überwiesen. Der Entscheid ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und eine handlungsfähige Polizei im Kanton Zürich.
Klare Gründe für die Revision
Die Debatte im Kantonsrat wird voraussichtlich im Februar 2026 stattfinden. «Ziel ist es, der Polizei zusätzlichen Handlungsspielraum zu geben, um Kriminalität, Terrorismus und Extremismus wirksam zu bekämpfen», so Kantonsrätin Jacqueline Hofer. Zudem wird die Anti-Chaoten-Initiative in Form des Gegenvorschlags umgesetzt: Wer vorsätzlich Gewalt ausübt oder Chaos verursacht, muss künftig die Einsatzkosten tragen. Moderne Polizeiarbeit – wie etwa Videoüberwachung und digitale Bildanalyse – soll rechtlich abgesichert werden, auch zur Früherkennung von Anschlagsplanungen oder organisierter Kriminalität. Gerichtsurteile und datenschutzrechtliche Vorgaben sind berücksichtigt, sodass die neuen Befugnisse rechtlich standhalten und Missbrauch ausgeschlossen bleibt.
Fazit
Die SVP betont: Mit diesem Entscheid hat die Kommission ein klares Signal im Hinblick auf die Debatte des Zürcher Kantonsrates gesetzt – für ein starkes Polizeigesetz und eine handlungsfähige Polizei im Kanton Zürich. Wer die Polizei unterstützt, schützt die Menschen. Wer sie schwächt, schützt die Täter.