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Medienmitteilung

Referendum gegen Beschluss des Kantonsrats: Bevölkerung soll entscheiden – 2× NEIN zu Initiative und Gegenvorschlag

Der Kantonsrat hat am 30.03.2026 beschlossen, die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» zur Ablehnung zu empfehlen und gleichzeitig einen Gegenvorschlag zur Annahme vorzulegen.

Spitäler sind für assistierten Suizid der falsche Ort. Bild: Adobe Stock

Gegen diesen massiven Eingriff in die Glaubens-, Gewissens- und unternehmerische Freiheit haben Mitglieder des Kantonsrats aus den Parteien SVP, FDP, EVP und EDU das Behördenreferendum ergriffen. Damit wird sichergestellt, dass die Stimmbevölkerung über diese grundlegende ethische und gesellschaftspolitische Frage abschliessend entscheiden kann. Die Allianz empfiehlt ein klares NEIN zum Gegenvorschlag – und ebenso ein NEIN zur Initiative, sollte diese aufrechterhalten bleiben.

Kein gesetzlicher Handlungsbedarf

Bereits heute ist assistierter Suizid im Kanton Zürich in der grossen Mehrheit der Institutionen möglich. Über 90 Prozent der Alters- und Pflegeheime lassen entsprechende Angebote zu.

Ein gesetzlicher Eingriff und flächendeckender Zwang ist deshalb weder notwendig noch verhältnismässig. Die bestehende Praxis funktioniert und trägt den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen Rechnung und ermöglicht ihnen bei der Wahl der passenden Einrichtung echte Selbstbestimmung.

Nein zum Duldungszwang

Sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag führen faktisch zu einem Duldungszwang für die wenigen privaten Heime, die aus Überzeugung dem assistierten Suizid kritisch gegenüber stehen.

Ein solcher Zwang stellt einen schwerwiegenden Eingriff in grundlegende Rechte dar:

  • die Glaubensfreiheit
  • die unternehmerische Freiheit

Institutionen müssen auch weiterhin das Recht behalten, gemäss ihrer Werte und ihres Auftrags zu handeln. Genau das gehört zur Freiheit in einem liberalen Staat.

Schutzräume erhalten

Gerade weil es bereits genügend Angebote gibt, braucht es keinen Zwang zur Vereinheitlichung. Im Gegenteil: Wenn assistierter Suizid überall staatlich institutionalisiert wird, entsteht unweigerlich ein subtiler Erwartungsdruck. Die wenigen Heime, die assistierten Suizid bewusst nicht zulassen, erfüllen eine wichtige Funktion. Sie bieten Menschen einen Ort, an dem Leben bis zuletzt begleitet wird – ohne Erwartungsdruck und ohne implizite Alternativen. Diese Schutzräume dürfen nicht durch staatlichen Zwang vernichtet werden.

Spitäler, Psychiatrien, Gefängnisse und Rehakliniken sind der falsche Ort

Gemäss der Volksinitiative müssten – entgegen dem Titel – auch in Spitälern, Psychiatrien, Gefängnisse und Rehakliniken assistierter Suizid geduldet werden. Der Gegenvorschlag schränkt dies auf die Pflegeheime und Spitäler ein. Doch auch Spitäler sind für assistierten Suizid der falsche Ort. Sie haben einen klaren Auftrag: heilen, lindern, begleiten. Sie sind Teil der kurativen Versorgung und keine Orte für die Durchführung von assistiertem Suizid. Eine Vermischung dieser Rollen schafft Unsicherheit und widerspricht dem grundlegenden Verständnis medizinischer Versorgung.

Bevölkerung soll entscheiden

Die Frage des assistierten Suizids berührt zentrale Werte unserer Gesellschaft. Es geht nicht um die Grundsatzfrage, ob assistierter Suizid möglich sein soll oder nicht. Sondern es geht einzig und alleine um die Frage, ob Institutionen wir private Pflegeheime oder Spitäler zur Duldung gezwungen werden sollen – obwohl es dafür keine Notwendigkeit gibt.

Deshalb ist es richtig, dass nicht nur das Parlament, sondern die Bevölkerung das letzte Wort hat.

Ein Recht darf niemals zur Pflicht werden. Und schon gar nicht zum Zwang. Darum: 2× NEIN.

  • Nein zur Volksinitiative, falls die Initianten diese nicht zurückziehen
  • Nein zum Gegenvorschlag
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