Bargeld ist Freiheit
Die eidgenössische Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit», über welche wir am 8. März 2026 an der Urne abstimmen können, ergänzt Art. 99 unserer Bundesverfassung (BV) so, dass der Bund verpflichtet wird, Münzen und Banknoten jederzeit und in ausreichender Menge bereitzustellen.

Ihre Stimme zählt! Jetzt noch abstimmen und Kuvert einsenden. Bild: SVP Kanton Zürich
Ein Ersatz des Schweizer Frankens durch irgendeine andere Form ist nur mit Zustimmung von Volk und Ständen mittels eines Urnengangs möglich. Die direktdemokratische Legitimation ist nur auf diese Weise gewährleistet.
Klarer Verfassungsauftrag statt Interpretationsspielraum
Nur die explizite Nennung von Münzen und Banknoten verhindert, dass der Begriff «Bargeld» plötzlich digital umdefiniert oder ausgeweitet wird. Physisches Bargeld, also Münzen und Nötli, sind eindeutig, überprüfbar und nicht interpretationsabhängig. Eine Verfassung muss klar benennen, was geschützt wird.
Staatliche Verantwortung statt Delegation an Nationalbank
Die Versorgung der Bevölkerung mit physischem Geld ist eine Kernaufgabe des Bundes. Grundrechte und staatliche Grundversorgung dürfen nicht von operativen, regulatorischen oder technokratischen Entscheidungen abhängen. Diese Aufgabe beziehungsweise die Verantwortung darf nicht an die Nationalbank abgetreten werden.
Eigentum statt Zugangsrecht
Münzen und Banknoten sind direkter Besitz. Digitales Geld ist stets ein konditionierter Zugang zu einem System – abhängig von Infrastruktur, Regeln, Genehmigungen und technischer Verfügbarkeit. Eigentum funktioniert ohne Vermittler, Zugangsrechte nicht.
Krisen- und ausfallsicheres Zahlungsmittel
Bei Stromausfällen, Cyberangriffen oder Systemstörungen funktionieren nur Münzen und Banknoten zuverlässig. Digitale Zahlungssysteme sind inhärent abhängig von Netzen, Software und Energieversorgung. Der Staat trägt die Verantwortung für ein robustes Zahlungsmittel. Die Vergangenheit zeigt, dass es im digitalen Zahlungssystem längere Ausfälle geben kann.
Schutz der Privatsphäre durch reale Anonymität
Physisches Bargeld ermöglicht nicht überwachbare Zahlungen. Digitale Systeme sind programmierbar und können jederzeit kontrolliert, eingeschränkt oder ausgewertet werden. Datenschutz bleibt nur real, wenn anonyme physische Zahlungen mit Münzen und Banknoten möglich bleiben. So ist auch gewährleistet, dass zum Beispiel Trinkgeld beim entsprechenden Empfänger bleibt.
Wirksame Schranke gegen politische Machtmissbräuche
Die Existenz von Bargeld setzt der Geldpolitik eine reale Grenze. Sie verhindert Zwangsinstrumente wie dauerhaft stark negative Zinsen, deren Problematik selbst von Zentralbankvertretern offen eingeräumt wurde. Bargeld wirkt als institutionelle Schutzschranke. Währungssouveränität demokratisch gesichert Die Verankerung des Schweizer Frankens als Währung stellt sicher, dass ein Währungswechsel oder eine Ersetzung durch digitales Zentralbankgeld nur mit Zustimmung von Volk und Ständen erfolgen kann. Grundlegende Systemänderungen gehören in die Demokratie und nicht in die Hände einer Nationalbank.
Klares JA zur Volksinitiative
Münzen und Noten sind kein Bildschirmversprechen, sondern physische Realität. Münzen und Banknoten sichern Freiheit, Eigentum, Stabilität und demokratische Kontrolle – und genau deshalb gehören sie klar, unmissverständlich und ohne Interpretationsspielraum in die Verfassung. Es muss auch in Zukunft immer und uneingeschränkt möglich sein, mit unseren bewährten Banknoten und Münzen zu bezahlen.
Münzen und Noten gehören zur Schweiz dazu – wie auch das Sackmesser oder das Fondue. Darum stimmen auch Sie am 8. März 2026 JA zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit». Stimmen Sie zudem ebenso JA zum Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament und kreuzen Sie bei der Stichfrage die Volksinitiative an.
Was passiert, wenn sowohl Volksinitiative als auch Gegenentwurfangenommen werden?
Über die Volksinitiative und den Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament wird zwar gleichzeitig, aber getrennt abgestimmt. Die beiden Abstimmungsfragen können darum unabhängig voneinander mit «Ja» oder mit «Nein» beantwortet werden. In der Stichfrage kann angegeben werden, welche Vorlage in Kraft treten soll, falls beide Vorlagen angenommen würden.