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Das Ständemehr ist zwingend

Frau Astrid Epiney, Professorin für Völkerrecht, Europarecht und öffentliches Recht an der Universität Fribourg, vertrat kürzlich in der «NZZ» unter dem Titel «Die Bilateralen III brauchen kein Ständemehr» die Meinung, die Frage des obligatorischen Referendums sollte nur nach verfassungsrechtlichen Kriterien entschieden werden.

Es braucht für das EU-Abkommen zwingend ein doppeltes Mehr. Bild: Pexels

Dazu ist zweierlei zu sagen: Erstens ist die Bezeichnung «Bilaterale III» für das neue EU-Abkommen falsch und irreführend. Denn dieser Vertrag bringt nicht die Weiterführung des bilateralen Weges, sondern dessen Ende. «Bilateral» bedeutet, dass ein Problem zwischen gleichberechtigten Partnern im gegenseitigen Interesse gelöst wird. Beim vorliegenden EU-Abkommen müssen wir jedoch in zentralen Bereichen des Binnenmarktes EU-Recht übernehmen, unsere direkte Demokratie wird ausgehöhlt, im Streitfall entscheidet letztlich der Europäische Gerichtshof, und wir müssen sogar Strafmassnahmen in Kauf nehmen.

Ein Verfassungsbruch

Zweitens erachte ich Frau Epineys Ablehnung des Ständemehrs nur schon aufgrund von Artikel 121a der Bundesverfassung als Verfassungsbruch. Dessen Absatz 1 lautet: Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. Und Absatz 4 besagt: Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

Im Widerspruch zu diesen Verfassungsbestimmungen würden wir mit dem EU-Vertrag – er ist ohne jeden Zweifel ein völkerrechtlicher Vertrag – die Zuwanderungspolitik definitiv an Brüssel abtreten. Verfassungsrecht kann zwar geändert werden, aber nur dann, wenn sowohl das Volk als auch die Stände so entscheiden. Darum ist das Ständemehr beim aktuellen EU-Vertrag ein Muss.

Volksrechte zum Diskursrecht degradiert

Frau Epiney hat allerdings schon bei früheren Gelegenheiten klargemacht, was sie von unseren Volksrechten hält: Sie hat im Hinblick auf den von ihr gewünschten EU-Beitritt gesagt, wir könnten auch als EU-Mitglied Initiativen und Referenden ergreifen und hätten so immerhin ein «Diskursrecht». Das entspricht aber wohl kaum unserer Vorstellung von Volks- und Freiheitsrechten. Es braucht für das EU-Abkommen zwingend ein doppeltes Mehr.

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