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Datenskandal in der JI politisch aufgearbeitet

Am 26. Januar 2026 wurde der PUK-Bericht zum Datenskandal in der Justizdirektion (JI) politisch aufgearbeitet.

Der Skandal in der JI hat gezeigt, dass die Datensicherheit gestärkt werden muss. Die SVP geht voran und setzt dabei Schwerpunkte. Bild: Pixabay

Während 12 Jahren wurden PCs, Speichermedien etc. mit sensiblen Inhalten durch eine zweifelhafte Firma ohne fachlichen Hintergrund entsorgt. Besonders ärgerlich ist, dass keine Unterlagen, Aufträge oder Verträge mit dieser Firma in der JI zu finden waren. So konnte leider nicht festgestellt werden, wer am Anfang dieses Debakels die Verantwortung trägt. Was klar ist: Die politische Verantwortung war immer bei den rotgrünen Regierungsräten. Ausnahmslos.

Aber für die Datensicherheit schien sich niemand richtig verantwortlich zu fühlen. Auch wurden mahnende Berichte der Finanzkontrolle sowie ein BDO-Bericht nicht wirklich ernst genommen. Eine Administrativuntersuchung nach Bekanntwerden des Vorfalles wurde dem Gesamtregierungsrat lange vorenthalten und der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich erst auf Verlangen zugestellt.

Auch wurden Steuergelder bei der Beschaffung von Endgeräten verschleudert. So mussten im Jahr 2019 200 bis 300 neue Desktopgeräte verschleudert werden, die nicht mehr gebraucht wurden.

Aber auch der Gesamtregierungsrat hat sich betreffend Informationssicherheit zu wenig eingebracht und wenig bis keine kantonalen Vorgaben für die Direktionen erlassen. Immerhin würdigt die Regierung im aktuellen Regierungsratsbeschluss vom 14. Januar 2026 die Arbeit der PUK positiv. Sie ist bereit, viele der 50 Empfehlungen der PUK umzusetzen oder diese zumindest zu prüfen.

Die SVP fordert aus dem PUK-Bericht folgende vier Schwerpunkte zur Umsetzung:

  1.  Der Umgang mit M365 muss kritisch hinterfragt werden, da die Daten, auch wenn diese auf einem CH-Server gespeichert sind, jederzeit vom US-Staat angefordert werden können.
  2.  Die Informationssicherheit muss kantonal geregelt werden.
  3.  Der ISIK, also der Kantonale Sicherheitsbeauftragte, muss mit einem Weisungsrecht ausgestattet werden.
  4.  Der Kantonsrat muss die Aufsicht über die Digitalisierung in der Verwaltung massiv verstärken. Heute wird diese Aufsicht in drei Kommissionen geteilt. Das heutige System ist nicht effizient und muss angepasst werden.

Und was macht Justizdirektorin Jacqueline Fehr? Statt sich um ihre Direktion zu kümmern, lässt sie sich berufsbegleitend an der Uni Freiburg zur Mediatorin weiterbilden. Dies notabene auf Staatskosten, dauert diese Ausbildung doch ca. 10 Wochen im Jahr. Dabei gibt es mehr als genügend Baustellen in der JI, um die sie sich zu kümmern hat. Und wie reagiert die Justizdirektorin auf diese Vorwürfe? Sie tut, was sie immer tut, wenn es unangenehme Fragen gibt: Sie schweigt! Mangelhafte Kommunikation wird ihr auch im PUK-Bericht vorgeworfen. Sie scheint unbelehrbar zu sein. Immerhin gibt es einen Lichtblick: Sie wird 2027 nicht mehr kandidieren.

Die Ratsdebatte zum PUK-Bericht finden Sie hier:

über den Autor
Karl Heinz Meyer
SVP Kantonsrat (ZH)
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