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Die Totalrevision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz

Die Totalrevision des IDG umfasst 56 Paragrafen und hat erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche weitere Gesetze. So beanspruchte dieses Geschäft fast die ganze Ratssitzung und die letzten Abschlüsse mussten dennoch vertagt werden, da sich die Debatte als zu umfangreich erwiesen hatte.

Das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) des Kantons Zürich wird umfassend überarbeitet. Bild: Pexels.com

Die kantonale Datenschutzbeauftragte, Dr. iur. Dominika Blonski, verfolgte die Debatte von der Tribüne aus. Während die SVP-Fraktion auffallend zurückhaltend in ihren Voten war, bedienten uns die Sprecher der Linken mit einer ganzen Phalanx von Phrasen, wie lebendige Demokratie, Partizipation, aufgeklärte, kritische und aktive Bürgerschaft und dergleichen.

Die Gesetzesrevision als solche war weitgehend unumstritten und wurde daher grossmehrheitlich angenommen, obschon der Regierungsrat nachträglich einen Passus «eingeschmuggelt» hatte, welcher es ihm ermöglicht, Dokumente, welche er der Öffentlichkeit zugänglich machen müsste, zurückzuhalten. Darauf wurde in den Debatten vor allem von den Linken eingegangen. Leider konnte sich unsere Fraktion nicht dazu durchringen, die Unterstützung zur Entfernung dieses Passus aus dem Gesetz mitzutragen. Gestrichen wurde er trotzdem.

Minderheitsanträge à discrétion zum Datenschutzgesetz

Wie es absehbar war, musste von fast allen Parteien an den einzelnen Paragrafen herumgedoktert werden. Die SVP-Fraktion hielt sich dabei wohltuend zurück. Die Linken beriefen sich immer wieder auf vermeintliche Grundrechte. Sie fürchten sich vor möglichen Pilotversuchen mit biometrischen Gesichtserkennungen. Aber es macht nun einmal keinen Sinn, sich neuen Technologien zu verweigern. Zusammenfassend kann gesagt werden: Für die Linken ist Datenschutz Täterschutz, während die Bürgerlichen anerkannten, dass für den öffentlichen Raum keine absolute Privatsphäre beansprucht werden kann, schon gar nicht bei Straftaten. Für die SVP-Fraktion sprachen Roman Schmid, Opfikon, und Susanne Brunner, Zürich.

Stellvertretungsregelung für Zürcher Parlamente

Dieses Gesetz hat seinen Ursprung in einer Parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2020, welche die SP mit den Grünen und der AL eingereicht hatten. Das zu diesem Zweck ausgearbeitete Gesetz wurde nun gegen die Stimme der SVP überwiesen. Ein Kantonsratsmitglied kann sich nun bei Verhinderung infolge Mutterschaft, Krankheit oder Unfall während drei bis zwölf Monaten durch eine Ersatzperson seiner Liste vertreten lassen. Die SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass das Mandat durch den gewählten Kantonsrat wahrzunehmen ist und nicht durch jemand anderen. Wenigstens bleibt eine Vertretung der Vertretung ausgeschlossen.

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Christoph Marty
SVP Kantonsrat (ZH)
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